Bodycams der Polizei zeichnen die Tat in Rottweil auf. Foto: Martin Schutt/dpa

Das Anspucken eines Polizisten endet für einen 34-jährigen Mann mit einer saftigen Geldstrafe. Insgesamt 7150 Euro muss er bezahlen, so das Urteil vor dem Amtsgericht Rottweil.

Unzählige Beleidigungen liest der Staatsanwalt aus seiner Anklageschrift vor. Unter anderem als „Pussi“, „Hurensohn“ und „Spast“ soll der 34-jährige Angeklagte gleich vier Polizisten bezeichnet haben. Später habe er dann einem der Polizeibeamten ins Gesicht gespuckt. Doch wie war es dazu gekommen? Das sollte sich am Donnerstag vor dem Rottweiler Amtsgericht klären.

Weil er sich aggressiv verhalten haben soll, sei sie im Juli vergangenen Jahres auf eine Party gerufen worden, sagen die Polizisten als Zeugen vor Gericht aus. Dort hätten die Beamten dem sichtlich betrunkenen Mann einen Platzverweis erteilt. Diesem war er nicht nachgegangen, stattdessen habe er angefangen, die Polizisten mehrfach zu beleidigen. Das bestätigen Bodycam-Videos, die vor Gericht gezeigt wurden. Zu einem der Beamten habe er gesagt: „Wenn ich dich mal alleine sehe, dann mache ich dich fertig.“

Unter der Anwendung von Zwang sei es schließlich gelungen, den Betrunkenen festzunehmen. Zur Untersuchung sei er in die Notaufnahme der Helios Klinik gebracht worden, wo er auf Alkohol und andere Drogen untersucht wurde. Weil er sich „durchgehend massiv gewehrt hat“ habe er festgehalten worden müssen – woraufhin er dem 31-jährigen Polizisten heftig ins Gesicht spuckte.

Reue vor Gericht

Das Bild, dass sich aus den Zeugenaussagen und Bodycam-Videos der Polizisten ergibt, ist jedoch ein völlig anderes, als das des Mannes auf der Anklagebank. Aufrichtig und mehrfach entschuldigte er sich vor Gericht bei den Polizisten.

Er habe sich geändert, beteuert der 34-jährige. Zum Zeitpunkt der Tat sei er alkoholkrank gewesen. „Wir wissen alle, unter Alkohol macht man schlechte Dinge“, sagt er. Und ergänzend: „Ich bin normalerweise kein Mensch, der solche Beleidigungen von sich gibt.“

Aufgewacht in der Zelle

Als er am Tag nach der Tat in der Ausnüchterungszelle aufgewacht ist, sei für ihn klar gewesen: „Das muss sich ändern.“ Seither gehe er in Therapie, seit mehr als zwei Monaten habe er nicht mehr getrunken. „Alkohol macht nur Probleme“, das habe er nach jenem Tag im Juli festgestellt – auch wenn er sich an Details der Taten kaum erinnern könne.

Sehr gut erinnern konnten sich hingegen die Polizisten, die die Tat eindrücklich schilderten – und die Bodycamvideos, welche sowohl die Beleidigungen als auch das Anspucken bewiesen. Dass sich die Tat zugetragen hat, wie in der Anklage verlesen, darüber waren sich die Richterin Carla Kasper und der Staatsanwalt einig.

Das Urteil

Vor diesem Hintergrund wurde der Angeklagte wegen Beleidigung, Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamten zu einer Geldstrafe verurteilt. Insgesamt 7150 Euro muss er bezahlen, unter Einbeziehung verminderter Schuldfähigkeit aufgrund seines Alkoholpegels.

Trotz der Geldstrafe hätte es den Angeklagten jedoch auch schlimmer treffen können, das macht Richterin Kasper in der Urteilsverkündung klar. Denn bei voller Schuldfähigkeit hätte dem Angeklagten möglicherweise eine Haftstrafe gedroht.