Die Tübinger Verpackungssteuer wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. OB Boris Palmer vermutet, dass McDonalds damit versucht, andere Städte einzuschüchtern.
Der Streit zwischen Tübingen und McDonalds geht in die nächste Runde: Jetzt wird die Verpackungssteuer in der Stadt am Neckar ein Fall fürs Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) blickt gelassen auf die Verfassungsbeschwerde: Er könne als Laie zwar keine juristische Bewertung abgeben, aber „ich kann nicht erkennen, warum das Bundesverfassungsgericht neue Gründe für eine Verfassungswidrigkeit finden sollte“, so Palmer gegenüber unserer Zeitung.
Auf seiner Facebook-Seite äußert Palmer eine Vermutung
Schließlich seien Bedenken an der Steuer bereits von „höchst richterlicher Seite“ ausgeräumt worden: Im Mai hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass Tübingen von Verkäufern von Speisen und Getränken eine Verpackungssteuer verlangen darf, etwa bei Einwegverpackungen, Einweggeschirr und -besteck.
Auf seiner Facebook-Seite äußert Palmer eine Vermutung, warum McDonalds diesen Schritt geht: „Unsicherheit schaffen, um weitere Städte abzuhalten. Ich hoffe sehr, dass diese Rechnung nicht aufgeht“, schreibt er zu einem Screenshot, der einen Artikel über Gummersbach zeigt. Die Stadt in Nordrhein-Westfalen nimmt sich Tübingen zum Vorbild und will ebenfalls eine Verpackungssteuer einführen. „Vermutlich der Grund, warum McDonalds nun auch noch vor das Verfassungsgericht ziehen will“, schreibt Palmer.
McDonald’s erklärte am Freitag: „Der Grund dafür ist, dass wir nach wie vor davon überzeugt sind, dass es in dieser Fragestellung einer bundesweiten und -einheitlichen Lösung bedarf. Insellösungen wie in Tübingen sind insbesondere für landesweit tätige Unternehmen nicht darstellbar.“ Der Tübinger OB verteidigt die Verpackungssteuer in seinem Facebook-Beitrag: „Sie beachtet das Verursacherprinzip, sie fördert Mehrweg, sie reduziert den Ressourcenverbrauch, sie verringert die Müllmengen in der Innenstadt.“