Eine Statue der Justitia hält eine Waage. Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Ein Markgräfler Kaufmann soll seinen Stiefsohn jahrelang zu sexuellen Taten gezwungen haben. Rund 40 der Fälle wurden als Kindesmissbrauch gewertet. Das Landgericht kommt zu einem Urteil.

Das Landgericht Freiburg hat einen Kaufmann aus dem Markgräflerland wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in über 140 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 55-jährige zwischen 2003 und 2009 immer wieder und mit der Zeit immer häufiger seinen Stiefsohn missbraucht und zum Oralverkehr gezwungen hatte. Rund 40 der Fälle sollen sich vor dem 14. Geburtstag des Geschädigten ereignet haben und wurden vom Gericht daher zusätzlich als Kindesmissbrauch gewertet.