In Geislingen stehen derzeit neun städtische und gemietete Wohnungen für Flüchtlinge zur Verfügung. Einige leben aber auch im ehemaligen Schwesternhaus (unser Bild). Foto: sb/Ute Koch (Archiv)

Der Geislinger Kämmerer hat die Kosten für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte berechnet. Er geht davon aus, dass der angesetzte Betrag kostendeckend ist.

Im Grunde ist das nichts Neues. Doch der seit mehr als einem Jahr andauernde Krieg in der Ukraine hat dieses Thema stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt: Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, bei Bedarf Unterkünfte für Obdachlose und Flüchtlinge bereitzustellen.

Geislingen hält 62 Unterbringungsplätze in eigenen und gemieteten Wohnungen vor. Mehr als 40 Ukrainer leben momentan im Stadtgebiet.

Rechtssichere Regelung war erforderlich

Bisher waren Flüchtlinge meist zur (Unter-)miete untergebracht, berichtete der Kämmerer Oliver Juriatti dem Gemeinderat. Das sei aufgrund der überschaubaren Zahl noch möglich gewesen.

Die steigenden Fallzahlen in den vergangenen Jahren machten nun aber eine rechtssichere Regelung notwendig, sagte Juriatti. Daher hat er eine möglichst kostendeckende Nutzungsgebühr für die Unterkünfte berechnet und eine Benutzungssatzung erstellt.

Nutzungsgebühr deckt sicher die Kosten – Sozialamt oder Jobcenter bezahlt

Die Kosten für die Unterbringung übernimmt je nach Zuständigkeit das Sozialamt oder das Jobcenter der Arbeitsagentur – inzwischen aber nicht mehr grundsätzlich komplett: Zum 1. April hat der Kreistag Obergrenzen beschlossen („Angemessenheitsgrenzen“). Diese legen fest, wieviel Wohnfläche Untergebrachten höchstens zusteht und wieviel Miete maximal erstattet wird.

Der Geislinger Gemeinderat musste deshalb eine Satzung aufstellen, in der die Gebühren für diese Nutzung geregelt werden. Dazu hat Kämmerer Oliver Juriatti berechnet, was ein Platz in einer Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft tatsächlich kostet – wohlwissend, dass diese Ausgaben unter gewissen Umständen nicht komplett erstattet werden: Wieviel Euro der Unterbringungskosten das Sozialamt oder das Jobcenter übernehmen, wird in jedem Einzelfall geprüft und hängt beispielsweise von der Zahl der Personen eines Haushalts und der Mietstufe in der jeweiligen Gemeinde ab.

Ein Beispiel: Familie mit zwei Kindern hat Anspruch auf maximal 90 Quadratmeter

In Geislingen hat beispielsweise ein Flüchtlingsfamilie mit zwei Kindern Anspruch auf 90 Quadratmeter. Diese dürfen maximal 752 Euro monatliche Miete kosten. Eine mögliche Differenz zwischen Nutzungsgebühr und erstatteten Kosten müsste die Stadt selbst aufbringen.

„Wir gehen aber davon aus, dass 209 Euro sehr weitgehend die Kosten decken“, betont Geislingens Kämmerer jedoch.

„Das Ziel ist, dass sie eine eigene Wohnung finden“

Ohnehin sollen Flüchtlinge und Obdachlose nur begrenzte Zeit in einer städtischen Unterkunft bleiben: „Das Ziel ist, dass sie eine eigene Wohnung finden“, sagt Juriatti.

Der Gemeinderat stimmte der Kalkulation der Nutzungsgebühr sowie der neuen Satzung zu. Die Stadtverwaltung will die Gebühr jedes Jahr neu berechnen.

Zahlen

Fast 53 000 Euro Miete
zahlt die Stadt Geislingen in diesem Jahr an Privatleute, in deren Wohnungen Flüchtlinge oder Obdachlose unterkommen.Für die Unterhaltung
der eigenen und gemieteten Wohnungen fallen knapp 81 000 Euro an. Nebenkosten
schlagen mit 156 000 Euro zu Buche.Insgesamt stehen derzeit 963 Quadratmeter Wohnfläche
für 62 Flüchtlinge oder Obdachlose bereit.