Geht es nach dem Vorschlag zum neuen Bebauungsplan Löchle I bekommt die Straße Am Waldrain eine verbreiterte Zufahrt. Die Fläche links der Straße soll dazu verwendet werden – allerdings befindet diese sich in Privateigentum. Foto: Strohmeier

Ein Bauprojekt aus der Straße Am Waldrain wird wohl die Gerichte beschäftigen, ein Normenkontrollverfahren ist von einem Bauherren eingeleitet. Jetzt fand die Anwohneranhörung zum Bebauungsplanentwurf statt. Die Aufstellung von diesem ist eine juristische Gratwanderung.

Bad Dürrheim - Eigentlich gab es einen Bebauungsplan für den Straßenzug Am Waldrain in der Kernstadt, allerdings trat dieser wegen eines Formfehlers nicht in Kraft. Die Aufstellung des Bebauungsplans soll jetzt nachgeholt werden. Dafür gibt es zwei Anlässe.

Es ist zum einen ein Projekt, für das die Anträge nach und nach eingereicht wurden, zum anderen die geplante Bebauung des freien Grundstückes, welche zu massiv erscheint – auch in Anbetracht der schmalen Straße. Laut Bauamt sei zwar der Antrag genehmigungsfähig, der Gemeinderat lehnt ihn jedoch ab. Wobei in Bad Dürrheim nicht die Kommune das letzte Wort hat, sondern das Landratsamt unterm Strich Baurecht herstellt und dieses sich bei Baugenehmigung rechtlich selten auf dünnes Eis begibt.

Die Stadt verhängte eine Veränderungssperre über dieses Gebiet und beauftragte das Büro Kommunalplan mit der Erstellung des Bebauungsplans Löchle I, zu dem auch ein angrenzendes Grundstück aus der Sonnenstraße hinzugenommen wird.

Einige Bereiche ohne Bebauungsplan

Es gibt mehrere Bereiche, vor allem in der Innenstadt, für die es keinen gültigen Bebauungsplan gibt – das hat auch in der Vergangenheit immer wieder für viel Unmut bei Nachbarn von geplanten Neubauten gesorgt und teilweise nicht nur bei denen. Für jeden Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen ist allerdings eine langwierige Sache und es kostet auch, die Höhe hängt von der Größe des Gebiets ab und von den notwendigen Gutachten, mit einem mittleren bis höheren fünfstelliger Betrag ist jedoch zu rechnen. Die Stadt sieht insgesamt Handlungsbedarf und hofft auch auf eine gewisse Signalwirkung, die vom Bebauungsplan Löchle I ausgehen soll. Die Gemengelage erscheint also vielschichtig und es werden sicherlich einige Investoren und Bauherren bei dem Bebauungsplan genauer hinschauen.

Die Bürgeranhörung war nun ein erster Schritt für die Bürgerbeteiligung, es wurden verschiedene Vorschläge und Bedenken aufgenommen, der Hauptamtsleiter empfahl den Anwesenden jedoch auch, diese nochmal schriftlich zu formulieren und bis spätestens 20. Juli eingehend an die Stadt zu schicken, so seien sie auf der sicheren Seite, dass die Bedenken und Vorschläge einfließen würden in der Überarbeitung nach der ersten Offenlage.

"Eine juristische Gratwanderung"

Markus Stein betonte während der Bürgeranhörung, dass die Aufstellung eines solchen Bebauungsplans ein Spagat sei und eine "eine juristische Gratwanderung". Man müsse genau schauen und nicht übers Ziel hinausschießen, da alles auch vor Gericht bestand haben müsse. Mit dem Bebauungsplan Löchle I will man auch künftigen Generationen in der Erbfolge Entwicklungsmöglichkeiten bieten und könnten Nachteile aus heutiger Sicht, Vorteile in der nächsten Generation werden. Henner Lamm zeigt sich überzeugt: Ohne Bebauungsplan würde es auf der freien Fläche noch massiver werden. Hier bekam er Zustimmung von den 17 Anwesenden.

Der aufzustellende Beschluss muss somit eine Entwicklung ermöglichen, allerdings sieht Stein nur eine "sozialverträgliche Nachverdichtung" als zielführend an. Das sieht aber ein Großteil der Anwohner anders. Sie haben den Eindruck, dass die Investoren die Gewinner und die Anwohner die Verlierer sind. Sie sehen aber auch, dass die Stadt sich des Problems annimmt, denn nicht jede Gemeinde hätte in solche einem Fall eine Veränderungssperre erlassen, war nach dem Termin zu hören. Neben dem Bebauungsplan Löchle I wird es auch einen Löchle II für das südliche Gebiet geben, da es dort ebenfalls Grundstücke gibt, die bebaut oder nachverdichtet werden können.

In zwei Zonen gesplittet

Löchle I ist in zwei Zonen gesplittet, nördlich und südlich der Straße Am Waldrain. Wünschenswert wäre es, wenn die Einfahrt verbreitert werden könnte, da benötigt es jedoch Gelände, das zum Grundstück in der Sonnenstraße gehört. Auch soll auf Länge des Grundstücks, das noch nicht bebaut ist, die Straße verbreitert werden, doch auch hier: Das Gelände gehört nicht der Stadt. Es dürften im Endeffekt 60 Prozent des Grundstücks bebaut oder versiegelt werden. Im nördlichen Teil wäre pro 150 Quadratmeter Grundstücksfläche eine Wohnung möglich, südlich benötigt es 200 Quadratmeter, allerdings mit der Höchstzahl von sieben Wohnungen pro Gebäude. Möglich sind in beiden Zonen maximal zwei Vollgeschosse, Gesamthöhe des Gebäudes wäre jeweils sieben Meter, bei spezieller Dämmung auch 7,5 Meter, gerechnet vom Fußboden Erdgeschoss. Mit diesen Eckdaten käme man rein rechnerisch auf 63 Wohnungen, nimmt man 2,5 Personen im Durchschnitt käme man auf rund 150 Personen, die sich in der Straße Am Waldrain ansiedeln könnten. Diese Zahl hat schon im Gemeinderat für hörbares Luftholen gesorgt und wurde auch in der Bürgeranhörung nicht als realistisch angesehen. Momentan sind in der Straße bei 19 Wohneinheiten 24 Personen gemeldet.

Hinzu kommen die notwendigen Stellplätze. Hier sahen vor allem die Anwohner keinen Platz, wo diese hinsollen, denn schon jetzt würde halb auf dem Weg geparkt, da Stellplätze zu eng seien. Ebenso fahre beispielsweise die Müllabfuhr nur rückwärts in den Weg, da der Wendehammer viel zu klein sei.