Der Besitz und Konsum von Cannabis in kleinen Mengen sollen für Erwachsene ab 18 Jahren bald nicht mehr strafbar sein. (Symbolbild) Foto: dpa/Hannes P Albert

Die Ampel-Fraktionen haben ihre Verhandlungen über das Cannabis-Gesetz, welches die Teillegalisierung von Cannabis vorsieht, abgeschlossen. Die Details zu dem Gesetz.

. Die Ampel-Fraktionen haben ihre Verhandlungen über das Cannabis-Gesetz abgeschlossen. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Maria Klein-Schmeink, erklärte am Freitag in Berlin, damit könne das Gesetz zum 1. April in Kraft treten. Es sieht die Teillegalisierung von Cannabis vor. Besitz und Konsum in kleinen Mengen sollen für Erwachsene ab 18 Jahren nicht mehr strafbar sein. Anbau und Kauf sollen über Vereine ermöglicht werden, um den Schwarzmarkt zurückzudrängen. Der Bundestag muss über den Entwurf noch abstimmen.

Klein-Schmeink erklärte, man habe sich unter anderem darauf verständigt, dass die Auswirkungen auf den Kinder- und Jugendschutz und auf die Organisierte Kriminalität unter Einbeziehung des Bundeskriminalamts ausgewertet würden. Die Beratungen im Bundestag hatten sich mehrfach verzögert. Die für Ende vorigen Jahres geplante Abstimmung wurde verschoben, weil es aus der SPD neue Bedenken gab. Der Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) steht bei Ärzteverbänden sowie in Teilen der Justiz und der Polizei in der Kritik.