Die Legalisierung von Cannabis steht bevor. Foto: guruXOX - stock.adobe.com

Das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“, spricht dessen Legalisierung, soll zum Januar 2024 kommen. Jörg Hügel von der Fachstelle Sucht im Kreis Rottweil sieht damit große Herausforderungen auf die Beratungsstellen zukommen.

Die parlamentarischen Beratungen zur Legalisierung von Cannabis stehen kurz vor dem Abschluss, damit das Gesetz zum 1. Januar verabschiedet werden kann. Jörg Hügel, Leiter der Fachstelle Sucht in Rottweil, sieht das mit Sorge. Anlässlich des bundesweiten Aktionstags Suchtberatung am 9. November macht er auf die Probleme aufmerksam.

 

Es wird nichts für die Folgen getan

Grundsätzlich, so erklärt er auf Nachfrage unserer Redaktion, habe er nichts gegen die Legalisierung – jedoch nicht in dem Rahmen, wie es jetzt geplant ist. „Da wird meiner Meinung nach mehr oder weniger Cannabis komplett legalisiert, jedoch nichts für mögliche Folgen getan.“

Er sagt: „Der Bund als Gesetzgeber erwartet von den Ländern hohe Einsparungen durch weniger Strafverfahren, die für die Überwachung der mit der Gesetzesänderung möglich werdenden Anbauvereine sowie für die Suchtprävention eingesetzt werden sollen. Aber: „Für die Suchthilfe sind die Rahmenbedingungen für die geforderte Prävention und deren Finanzierung unklar“, erklärt er. Kurzum: Es ist mehr Prävention notwendig, es ist auch klar, wer das machen soll, nur zahlen will es niemand.

Finanzierung des Präventionsbedarfs unklar

Bereits jetzt zeichne sich ein erhöhter Bedarf an Prävention und Frühintervention für Schulen, Jugendzentren, Sportvereine ab. Der Gesetzesentwurf sieht nämlich Jugendschutzbestimmungen und eine flächendeckende, verstärkte Suchtprävention für Kinder und Jugendliche vor.

„Noch ist völlig unklar, wie viel Geld für die Prävention und Frühintervention zum Cannabiskonsum aufgebracht werden soll und wer diese finanzieren wird“, so der Fachstellenleiter.

Ursprünglicher Plan wäre besser gewesen

„Hätte der ursprüngliche Plan mit dem Verkauf in lizenzierten Geschäften und gewerblich reglementierter Anbau vollzogen werden können, hätte ein wirklicher Mehrgewinn bestanden. Zumindest wenn die Steuereinnahmen auch in die Suchthilfe geflossen wären“, sagt Jörg Hügel.

Jetzt sei es so, dass die Suchtberatungen, die ohnehin prekär finanziert sind, noch zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen, ohne einen Finanzausgleich zu bekommen.

Neue Rolle für die Jugendämter

Eine neue Rolle sieht der Gesetzesentwurf künftig für die Jugendämter vor: Konsumiert eine minderjährige Person Cannabis, werden die Eltern und bei begründeter Besorgnis auch die Jugendämter informiert, die darauf hinwirken müssen, dass die Jugendlichen geeignete Frühinterventionsprogramme bei Beratungsstellen in Anspruch nehmen.

Das Personal für diese Aufgaben fehlt

Die dafür notwendigen personellen Ressourcen sind bisher weder bei den Jugendämtern noch bei den Beratungsstellen bemessen und finanziert. Darüber hinaus sollten die Anbauverbände mit den örtlichen Suchtberatungsstellen in sogenannten „Cannabis Social Clubs“ kooperieren, Präventionsbeauftragte ausbilden und benennen und gemeinsam mit der Suchthilfe Jugendschutzkonzepte entwickeln.

„Ohne finanzielle Unterstützung werden die im Gesetzentwurf enthaltenen Versprechungen zu Prävention und Jugendschutz jedoch nicht eingelöst werden können“, warnt der Rottweiler Fachstellenleiter.

Um einen konsequenten und glaubwürdigen Jugendschutz zu gewährleisten, fordert die Fachstelle Sucht Rottweil daher anlässlich des Aktionstages Suchtberatung, dass Bund, Länder und Krankenkassen in die Finanzierung der Suchtprävention investieren, um diese auszubauen und zu sichern.

Online-Plattform für Jugendliche und Lehrer

Die Fachstelle Sucht Rottweil biete beispielsweise mit dem Programm „feelOK“ ein wirksames Präventionsangebot, mit dem Lehrkräfte und Multiplikatoren geschult werden können. Auf der Online-Plattform motivieren interaktive Tools zur Auseinandersetzung mit dem Thema und dem eigenen Konsum.

Lehr- und Fachkräfte finden Materialien, Konzepte, Methoden oder Netzwerke, um Themen rund um die Cannabisprävention sinnvoll im Schulunterricht einzusetzen.

„Die Fachstelle verfügt über langjährige Expertise im Bereich des Jugendschutzes und der Frühintervention bei Minderjährigen. Auf Wunsch erstellen wir Gesundheits- und Jugendschutzkonzepte und bilden Präventionsbeauftragte aus“, so Jörg Hügel. Die Suchtberatungsstellen vor Ort böten wohnortnah qualitativ hochwertige Beratung und Behandlung bei Cannabisproblemen. „Nur: Diese Angebote brauchen dringend eine angemessene Finanzierung.“