Nach seiner Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zeigt sich Thomas Seitz (AfD) kämpferisch. Foto: Michael Kappeler/Archiv/dpa

50-Jähriger will gegen Entfernung gegen Entfernung aus Beamtenverhältnis klagen. "Recht auf freie Meinungsäußerung".

Stuttgart/Lahr - Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz (50) aus Lahr in der Ortenau will einer Pressemitteilung zufolge "durch alle Instanzen" gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis klagen. "Dieses Urteil wird nicht bestehen bleiben", so der ehemalige Freiburger Staatsanwalt in einem Facebook-Statement. Persönliche Anfragen zu dem Urteil ließ Seitz unbeantwortet.

Gegen Seitz war wegen zahlreicher rechtsgerichteter Verbalausfälle im Internet seit über zwei Jahren ermittelt worden: Aus Sicht seines Dienstherrn, des Ministeriums der Justiz und für Europa in Stuttgart, "haben die ... Äußerungen das Vertrauen der künftigen Beteiligten eines Strafverfahrens in die Objektivität des betroffenen Staatsanwalts und dessen Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung nachhaltig erschüttert."

Er sei als Staatsanwalt daher "nicht mehr tragbar", so ein Sprecher von Justizminister Guido Wolf (CDU). "Das Dienstgericht für Richter ist diesem Antrag gefolgt."

Es hatte in seiner am Dienstag publik gewordenen Entscheidung 17 Fälle von Äußerungen des Juristen aufgezählt, in denen er unter anderem seine Pflicht zur Verfassungstreue und zur Mäßigung in politischen Äußerungen verletzt haben soll.

Seitz hält dagegen, dass er nur von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht habe. Dafür wolle er kämpfen.