Thomas Seitz soll die Vorschriften des Beamtenstatuses verletzt haben. Foto: dpa

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz ist aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Zu dieser Entscheidung kam das Richterdienstgericht in Karlsruhe. Seitz hatte in Wahlkämpfen unter anderem mit Begriffen wie „Quotenneger“ und „Gesinnungsjustiz“ für Kritik gesorgt.

Stuttgart/Karlsruhe - Das Richterdienstgericht in Karlsruhe hat den AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas Seitz aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Seitz hatte in Wahlkämpfen zwischen 2015 und 2017 auf Facebook und seiner eigenen Homepage gepostet und unter anderem mit Begriffen wie „Quotenneger“ und „Gesinnungsjustiz“ nach Auffassung des baden-württembergischen Justizministeriums die Vorschriften zum Beamtenstatus verletzt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Seitz habe einen Monat Zeit, Berufung einzulegen, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Zuvor hatten Medien über den Entscheid berichtet. Seitz, der bis zur Bundestagswahl 2017 als Staatsanwaltschaft in Freiburg arbeitete, würde durch dieses Urteil seine Pensionsansprüche verlieren.

Weil eine Urteilsbegründung noch nicht vorliege, könne er noch nicht inhaltlich Stellung beziehen, teilte Seitz seinerseits mit. Er sei sich jedoch sicher, dass das Urteil in dieser Form keinen Bestand haben werde. „Ich bin fest entschlossen, den Rechtsstreit durch alle weiteren Instanzen zu tragen und gegebenenfalls auch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.“ Es gehe dabei auch um die Meinungsfreiheit in Deutschland.

Das baden-württembergische Justizministerium teilte am Mittwoch mit, es sei in dem Disziplinarverfahren nicht um eine Bewertung der politischen Aktivitäten von Thomas Seitz gegangen, sondern ausschließlich um die inner- und außerdienstlichen Pflichten eines Staatsanwalts „und die sich hieraus ergebenden Mäßigungspflichten bei der Teilnahme am politischen Meinungskampf“.