Schriftzug am Eingang der Firmenzentrale des Waffenherstellers Heckler & Koch in Oberndorf Foto: dpa/Wolf von Dewitz

Der Waffenhersteller Heckler & Koch gewinnt vor Gericht: Es habe bei der Hauptversammlung im Jahr 2022 keine Einberufungsmängel und keine Beschlussunfähigkeit gegeben.

Der frühere Mehrheitsgesellschafter des Waffenherstellers Heckler & Koch (HK) in Oberndorf (Kreis Rottweil), Andreas Heeschen, ist vor dem Landgericht in Stuttgart mit einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung vom August 2022 gescheitert. Laut „Frankfurter Allgemeiner Zeitung“ wandte sich Heeschen mit einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im August 2022. Laut Gericht sei jedoch dem Bericht zufolge nicht ersichtlich, dass es zu Einberufungsmängel gekommen sei. Auch hätten die gefassten Beschlüsse – entgegen der Behauptungen von Heeschen – nicht an einer Beschlussunfähigkeit gelitten, teilte eine Gerichtssprecherin mit.