Ein außergerichtlicher Vergleich hat den Zwist um die umstrittene Strafarbeit in Blumberg beenden können. Foto: Assanimoghaddam

Weil eine Drittklässlerin vor zwei Jahren auf dem Schulhof der Eichbergschule in Blumberg Türkisch sprach, musste sie eine Strafarbeit schreiben.    

Blumberg - In Blumberg (Schwarzwald-Baar-Kreis) hat vor zwei Jahren der Fall einer Drittklässlerin, die sich auf dem Schulhof der Eichbergschule mit einer Kameradin auf Türkisch unterhalten hatte, für Schlagzeilen gesorgt: Das Mädchen wurde zu einer Strafarbeit vergattert und sollte einen halbseitigen Aufsatz zum Thema "Warum wir in der Schule Deutsch sprechen!" schreiben. Denn aus Sicht der Schule hatte das Mädchen gegen die an der Schule geltende Klassenregel "Wir sprechen alle die deutsche Sprache" verstoßen. Der Hintergrund: Fast die Hälfte der Kinder an der betroffenen Grundschule hat einen Migrationshintergrund, deshalb gebe es eine "Vereinbarung" zwischen Lehrern und Schülern, so die zuständige Schulbehörde am Regierungspräsidium Freiburg.

Eltern setzen sich zur Wehr

Die Eltern des Mädchens setzten sich gegen die Strafarbeit zur Wehr und beauftragten den Heidelberger Anwalt Yalcin Tekinoglu damit, ihre Interessen zu vertreten. Tekinoglu betonte gegenüber unserer Zeitung damals, dass sich die Lehrerin des Mädchens grundgesetzwidrig verhalten habe, als sie die Strafarbeit verhängte. Im Privatbereich dürfe das Kind nämlich auch seine Muttersprache sprechen. Fürs Erlernen der deutschen Sprache sei der Unterricht gedacht, das sehe auch die Landesregierung so. Der Fall wurde zum Politikum und sorgte bundesweit für Reaktionen in der Presse und beispielsweise auf Twitter, wo die User teils kontrovers diskutierten.

Keine rechtliche Verankerung im Schulgesetz

Am Freitag nun hätte der Fall vor dem Freiburger Verwaltungsgericht landen sollen. Doch so weit ist es nicht gekommen, wie das Regierungspräsidium (RP) nun bestätigt hat: Beide Seiten haben sich außergerichtlich geeinigt, nachdem offenbar vorab schon klar war, dass die Strafarbeit einer Gerichtsverhandlung nicht standgehalten hätte: "Das Regierungspräsidium Freiburg als obere Schulaufsichtsbehörde hat die vor zwei Jahren an der Grundschule Blumberg erteilte Zusatzarbeit als pädagogische Erziehungsmaßnahme eingestuft, deren Grundlage das Schulgesetz ist", so RP-Sprecher Matthias Henrich. Anders als das RP habe das Verwaltungsgericht Freiburg in diesem besonderen Einzelfall und in der speziellen Situation aber keine rechtliche Verankerung im Schulgesetz gegeben. "Deshalb sieht das Gericht die allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Schülerin mehr im Vordergrund als die Ermächtigung zur Anwendung pädagogischer Erziehungsmaßnahmen", so Henrich.

Behörde hätte den Kürzeren gezogen

Im Klartext: Für die Strafarbeit gab es keine rechtliche Grundlage, sie hätte nicht verhängt werden dürfen. Im Fall einer Gerichtsverhandlung hätte die Behörde den Kürzeren gezogen. Man habe daher "im Sinne des Schul- und Rechtsfriedens" einem nicht näher erläuterten außergerichtlichen Vergleich zugestimmt, "um sowohl die betroffene Schülerin und ihre Familie als auch die Schulgemeinschaft insgesamt zu schützen", so Henrich weiter. Der Blumberger Rechtsstreit ist dadurch beendet. Anwalt Yalcin Tekinoglu hat für die kommende Woche eine Stellungnahme angekündigt.