Die Polizei hat am Donnerstagmorgen die Geschäftsräume des Reisebüros Simon am Hechinger Marktplatz durchsucht. Foto: Kauffmann

Die Polizei hat am Donnerstagmorgen die Geschäftsräume des Hechinger AfD-Gemeinderats Johannes Simon durchsucht. Im Visier der Ermittler ist ein Flugblatt.

Die Polizei hat am Donnerstagmorgen Geschäftsräume in Hechingen durchsucht. Das bestätigte Ronny Stengel, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hechingen, unserer Redaktion auf Nachfrage. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf einen Verstoß des Paragraphs 188 des Strafgesetzbuches: Beleidigungen, üble Nachreden und Verleumdungen, die gegen Menschen des politischen Lebens gerichtet sind. Konkret ging es um ein Flugblatt, das in den Geschäftsräumen in mehrfacher Ausführung sichergestellt wurde mit „unserer Ansicht nach strafbarem Inhalt“, wie der Erste Staatsanwalt Ronny Stengel erklärte.

Infostand schießt scharf gegen Grünen-Politik

Laut Informationen unserer Redaktion fand die Durchsuchung mit vier Polizeibeamten in den Geschäftsräumen des Reisebüros von AfD-Gemeinderat Johannes Simon am Marktplatz statt. Dieser bestätigte auf Nachfrage der Redaktion auch den Besuch der Polizei, wollte aber nicht sagen, auf welchem Vorwurf dieser Vorgang beruht. „Wie Sie aber sehen, sind mein Aushang und die Werbematerialien immer noch hier“, meinte er mit Hinweis auf sehr scharfe Aussagen gegen Politiker der Grünen und die Grünen insgesamt, die er an seinem Schaufenster aushängt und an einem Infostand vor seinem Geschäft auslegt. Erst jüngst haben Gemeinderatsmitglieder diesen Infostand mit ausladendem Schirm, auf dem das AfD-Logo prangt, moniert. Die Stadtverwaltung betonte aber, dass der Stand rechtens ist: Die Aussagen seien durch Meinungsfreiheit gedeckt, für Passanten bleibe genug Platz, um den Gehweg zu passieren.

„Die Durchsuchung hat nichts mit der AfD zu tun“

Auch der Sprecher der Staatsanwaltschaft betonte, dass die Durchsuchung „nichts mit der AfD zu tun hat“, folglich auch nichts mit dem Infostand. Lediglich ein Flugblatt mit mutmaßlich strafbarem Inhalt sei im Visier der Ermittler.

Wie geht es weiter? Laut Staatsanwaltschaft wird nun geprüft, ob ein hinreichender Tatverdacht für den Verstoß des Paragraphs 188 und somit eine Straftat vorliegt, dann wird geprüft wie weiter mit der Sache vorgegangen wird.

Seit 2019 belegt die AfD zwei Sitze im Hechinger Gemeinderat: Einer davon wird von Johannes Simon belegt, der das Reisebüro Simon betreibt.

Paragraf 188 Strafgesetzbuch

Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens
Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts eine Beleidigung aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.

Üble Nachrede und Verleumdung

Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.