Wer studiert um Hebamme zu werden, kann sich für ein Stipendium des Landkreises bewerben. (Symbolfoto) Foto: AntonioDiaz – stock.adobe.com

Der Landkreis hilft Medizinstudenten und angehenden Hebammen durch die Vergabe von Stipendien.

Ziel des Landkreises ist es, dem zunehmenden Mangel an niedergelassenen Ärzten im ländlichen Raum entgegenzuwirken und die medizinische Versorgung zu sichern. Deshalb bietet der Kreis Medizinstudenten eine finanzielle Unterstützung in Form von Stipendien an, wie das Landratsamt mitteilt.

Bis zu vier Medizinstudenten erhalten für die Dauer von bis zu vier Jahren eine Studienbeihilfe von 500 Euro monatlich. Im Gegenzug verpflichten sich die Studenten dazu, nach Erteilung der ärztlichen Approbation so lange im Landkreis ärztlich tätig zu werden, wie sie das Stipendium bezogen haben.

Weiter sollten die Stipendiaten ihr praktisches Studienjahr am Akademischen Lehrkrankenhaus in Freudenstadt absolvieren. Um ein solches Stipendium kann sich jeder Medizinstudent, der an einer europäischen Universität eingeschrieben ist und den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden hat, oder voraussichtlich in diesem Jahr bestehen wird, bewerben.

Bis zu 1000 Euro pro Monat

Der Landkreis Freudenstadt bietet auch angehenden Hebammen, die an einer deutschen Hochschule in einen akkreditierten Studiengang eingeschrieben sind und die Probezeit bestanden haben, eine finanzielle Unterstützung in Form von Stipendien an. Die Unterstützung beträgt, je nach Voraussetzung, 300 Euro oder 1000 Euro pro Monat und wird maximal drei Jahre gewährt.

Dafür gehen die Studenten die Verpflichtung ein, nach Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Hebamme“, so lange im Landkreis als Hebamme tätig zu werden, wie sie das Stipendium bezogen haben.

Weitere Informationen und Kontakt unter http://www.klf-web.de/stipendium.html.