Im Starzacher Rathaus kehrt so schnell wohl keine Ruhe ein. (Symbolbild) Foto: Hopp

Manfred Dunst (ZS) gibt persönliche Erklärung ab: Durch Strafanzeige "in den Schmutz" gezogen.

Starzach. Nach dem Vorwurf der Erpressung, den Harald Buczilowski (ULS) in der Sitzung vom 21. Oktober gegenüber Manfred Dunst (ZS) geäußert hatte, meldete sich nun Dunst in der Sitzung vom Montag erneut zu der Sache zu Wort.

Nach der Abstimmung über die Hauptsatzung der Gemeinde hatte Buczilowski im Oktober erklärt, dass seine Fraktion erpresst worden sei. Die ZS habe im Vorfeld der Abstimmung gedroht, der ULS den Fraktionsstatus zu entziehen.

Dunst, der früher Bürgermeister von Starzach war und Oberbürgermeister von Calw, händigte unserer Zeitung in der jüngsten Sitzung eine persönliche Erklärung aus. Dunst fühle sich und seine Fraktionskollegen durch die "Strafanzeige", die von Buczilowski gestellt worden sei, "in den Schmutz" gezogen. Dunst überreichte unserer Zeitung ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Tübingen vom 31. Oktober überreicht. Darin heißt es, dass geprüft werde, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten sei.

Dunst bezweifelt in seiner Erklärung, dass es noch eine konstruktive Zusammenarbeit der beiden Fraktionen – ULS und ZS – geben könne. In der nichtöffentlichen Sitzung vom 21. Oktober habe Dunst erklärt, er würde sein Mandat niederlegen, "sollte ich mich strafbar gemacht haben". Zudem würde er seine Ehrenbürgerschaft zurückgeben, so der Fraktionsvorsitzende. Buczilowski habe er allerdings dazu aufgerufen, es im gleichzutun, wie Dunst in seinem Schreiben noch einmal betont: "Ich habe Sie, Herr Buczilowski, aufgefordert, ihr Gemeinderatsmandat niederzulegen, sollte es sich zeigen, dass Ihre Anschuldigungen falsch sind. Eine Doppelmoral darf es in diesem Gemeinderat nicht geben. Denn diese ist keine Basis für eine konstruktive Zusammenarbeit."

Zuvor hatte Dunst sich in der Sitzung beschwert, dass er seine Gegendarstellung nicht im Amtsblatt habe abdrucken dürfen. Da am 26. Januar in Starzach die Bürgermeisterwahl bevorsteht, muss drei Monate zuvor im Amtsblatt die Neutralität gewahrt werden. Ansonsten könnte eine gesetzeswidrige Wahlbeeinflussung festgestellt werden und die Wahl für ungültig erklärt werden.