Der Kinderfreibetrag wurde zum 1. Januar 2024 von 6024 Euro auf 6384 angehoben und soll nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums rückwirkend auf 6612 Euro steigen. Foto: Imago/Joko

Bundesfinanzminister Lindner will einen höheren Kinderfreibetrag, aber nicht mehr Kindergeld. SPD-Politiker sind empört. Wir erklären, worum es in dem Streit geht und was der Kinderfreibetrag umfasst.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will den Steuerfreibetrag für Kinder anheben, ohne gleichzeitig das Kindergeld zu erhöhen. Das Kindergeld sei schon im November 2022 wegen steigender Preise auf 250 Euro erhöht worden, heißt es aus dem Ministerium in Berlin.

Warum lehnt die SPD den Vorschlag Lindners ab?

Der Koalitionspartner SPD lehnt den Vorschlag ab. Der finanzpolitische Sprecher der SPD, Michael Schrodi, sagt zu Lindners Plänen: „Das wird die SPD nicht mitmachen. Für solche Pläne aus dem Haus Lindner wird es keine Mehrheit geben.“

Familien mit kleinen und mittleren Einkommen seien von den Teuerungsraten der letzten Jahre am stärksten betroffen, so Schrodi weiter. „Auch das Kindergeld muss angehoben werden.“ Lindners Vorhaben nutze nur Familien mit sehr hohen Einkommen.

Entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag

Eltern bekommen automatisch entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft, was für sie vorteilhafter ist. Der Freibetrag lohnt sich oft nur bei höheren Einkommen. 

Das Kindergeld war 2023 auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind gestiegen.

Der Kinderfreibetrag war zum 1. Januar 2024 bereits von 6024 Euro auf 6384 angehoben worden und soll nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums rückwirkend auf 6612 Euro steigen.

Wozu dient der Kinderfreibetrag?

Die Freibeträge für Kinder dienen dazu, das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu stellen. Für manche Eltern lohnen sich die Freibeträge für Kinder mehr als das Kindergeld. Mit der Erhöhung auf 250 Euro liegt es sechs Euro über dem eigentlich notwendigen Betrag, wie das Ministerium auf X (vormals Twitter) mitteilte.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?

  • Kinderfreibetrag für 2022: 5620 Euro (2810 Euro je Elternteil),
  • Kinderfreibetrag für 2023: 6024 Euro (3012 Euro je Elternteil)
  • Kinderfreibetrag für 2024: 6612 Euro (3306 Euro je Elternteil)
  • Zudem gibt es einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2928 Euro (1464 Euro je Elternteil).
  • Bei der Einkommensteuerveranlagung werden beide Freibeträge zusammengezogen. Bei getrennter Veranlagung von Ehegatten wird bei jedem Elternteil jeweils der halbe Betrag berücksichtigt.

Wer wird beim Kinderfreibetrag berücksichtigt?

  • Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Kinder, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben und nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen
  • Volljährige Kinder unter 25 Jahren, die eine Ausbildung machen oder studieren
  • Kinder, die sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden
  • Kinder, die eine Berufsausbildung wegen fehlendem Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen können
  • Kinder, die ein Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr, inen Bundesfreiwilligendienst oder Internationalen Jugendfreiwilligendienst leisten
  • Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung sich nicht selbst unterhalten können