"Spaziergang" in Freudenstadt. Foto: Müller

Die "Spaziergänger" gegen die Corona-Politik sind jetzt offiziell angemeldet und genehmigt. So reagiert die Stadtverwaltung.

Freudenstadt - Unsere Redaktion befragte Marco Gauger, Pressesprecher der Stadt, zur Bewertung seitens der Stadt und welche Verantwortung auf den Versammlungsleiter zukommt.

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Die »Freiheitsboten Freudenstadt« erklären, dass die Spaziergänge nun angemeldet und genehmigt sind. Ist das zutreffend?

Ja, eine Versammlung mit Aufzug wurde für den 21. März zum Thema "Frieden, Freiheit, Selbstbestimmung". angemeldet. Beginn ist um 18 Uhr. Es wird ein Aufzug stattfinden, auf dem oberen Marktplatz ist anschließend eine Kundgebung geplant. Ende soll gegen 20 Uhr sein.

Wie bewertet die Stadt diese Entwicklung?

Aus Sicht der Stadt wird begrüßt, dass mit der Anmeldung einer Versammlung diese nun unter der Leitung eines verantwortlichen Versammlungsleiters organisiert und durchgeführt werden soll. Diese Vorgehensweise entspricht dem Versammlungsgesetz. Hierzu hat im Vorfeld auch ein Kooperationsgespräch mit dem Versammlungsleiter und weiteren Teilnehmern stattgefunden.

Welche Verantwortung kommt auf die Organisatoren zu?

Mit der Anmeldung der Versammlung hat die Stadt in ihrer Funktion als Versammlungsbehörde nun einen verantwortlichen Ansprechpartner. Dieser bestimmt den Ablauf der Versammlung und hat während der Versammlung für Ordnung zu sorgen. Er kann eine angemessene Anzahl von Ordnern bestimmen. Die Versammlungsteilnehmer sind verpflichtet, die Anweisungen des Versammlungsleiters oder der von ihm bestellten Ordner zu befolgen. Die Stadt wird hierzu noch eine versammlungsrechtliche Entscheidung treffen. Deren Inhalt wird allerdings auch von den angekündigten Lockerungen der Corona-Regelungen ab dem 20. März abhängig sein und kann daher noch nicht abschließend bearbeitet werden.