Die Videoüberwachung in der Villinger Färberstraße wird nur zur Fasnet umgesetzt. Foto: Eich/Archiv

Sperrzeiten verlängern, um Straftaten in der Färberstraße zu verhindern? Der Plan der Stadt führt nun zu der Forderung, die Villinger Kneipenmeile per Video zu überwachen.

Villingen-Schwenningen - Die Gewaltausbrüche in Villingen und Schwenningen hatten für Verunsicherung gesorgt und auch die Stadträte auf den Plan gerufen. In der Rosengasse war eine 65-Jährige niedergeschlagen worden, während in der Färberstraße junge Männer aufeinander eingeschlagen hatten.

Im Nachgang hatte sowohl Andreas Flöß als auch Ulrike Heggen (beide Freie Wähler) die Bitte der Prüfung einer Videoüberwachung an die Stadtverwaltung herangetragen. Zumindest für die Rosengasse hatte die Stadtverwaltung in einer Antwort, die unserer Redaktion vorliegt, erklärt, dass die Kriterien hierfür nicht ausreichen würden.

Färberstraße hebt sich bei Kriminalität ab

So gebe es nach einer Auswertung der Vorfälle in der Rosengasse "keine statistische Signifikanz bezüglich irgendwelcher Straftaten", heißt es in dem Schreiben des Gremienmanagements. Dieser "örtliche Kriminalitätsschwerpunkt" müsse aber gegeben sein, um eine entsprechende Videoüberwachung nach den rechtlichen Vorgaben durchsetzen zu können.

Doch: Wie sieht es in der Färberstraße aus? Bürgeramt und Polizei hatten in der jüngsten Beschlussvorlage, in dem die Verlängerung der Sperrzeit für die Färberstraße gefordert wird, davon gesprochen, dass sich die Kneipenmeile hinsichtlich der Kriminalitätsbelastung abhebt.

Polizei bescheinigt hohes Gefahrenpotenzial

"Im Summenschlüssel Straßenkriminalität (...) kann festgestellt werden, dass der Bereich Innenstadt Süd West mit dem Faktor 2,5 bis 4 stärker kriminalitätsbelastet ist, als der restliche Teil der Villinger Innenstadt", zitiert die Stadtverwaltung aus einer Stellungnahme des Villinger Polizeireviers, um damit auf die Notwendigkeit der Verlängerung der Sperrzeit aufmerksam zu machen.

Gleichzeitig spricht die Polizei von einem "hohen Wert an störenden Ereignissen und Gefahrenpotenzial" in der Färberstraße, der "weit über allen anderen Bereichen und Straßenzügen im gesamten Stadtgebiet sowie auch im Verhältnis zur übrigen Villinger und Schwenninger Innenstadt" liegen würde.

Stadtrat Andreas Flöß sieht eine Steilvorlage

Stadtrat Andreas Flöß: "Das ist eine Steilvorlage!" Bislang habe es von öffentlicher Seite immer geheißen, dass die Hürden für eine entsprechende Videoüberwachung zu hoch seien – die nun vorliegende Stellungnahme mache eine Notwendigkeit aber deutlich.

So beziehe sich die Stadtverwaltung in ihrer Antwort hinsichtlich einer Videoüberwachung auch auf das Polizeigesetz. In diesem heißt es, dass "der Polizeivollzugsdienst oder die Ortspolizeibehörden an öffentlich zugänglichen Orten Bild- und Tonaufzeichnungen von Personen anfertigen können, wenn sich die Kriminalitätsbelastung dort von der des übrigen Gemeindegebiets deutlich abhebt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung von Straftaten zu rechnen ist". Dass dies für die Färberstraße gilt, werde aus Sicht von Flöß anhand der Stellungnahmen der Polizei und der Auswertung der Kriminalstatistik deutlich.

Bürger haben Recht auf Sicherheit

"Die Bürger haben ein Recht auf Sicherheit und ganz offensichtlich auch das Bedürfnis danach", so Flöß. Insbesondere im Zuge der körperlichen Auseinandersetzungen, über die öffentlich berichtet wurde, sei dieses Bedürfnis der Bürger deutlich geworden – viele hatten Konsequenzen gefordert. Die Videoüberwachung sei deshalb ein geeignetes Mittel, um dort Straftaten zu verhindern und so für Ruhe zu sorgen. Bislang wird dies allerdings nur an der Fasnet genutzt.