Auch wenn ein Blaulicht auf dem privaten Auto angebracht ist, müssen sich die Wehrleute an die Verkehrsregeln halten. Foto: dpa

Mitglied der Feuerwehr mit privatem Auto über rote Ampel gefahren. Polizei erklärt Regeln.

Rottweil - Eine Userin kritisiert in einem Facebook-Kommentar zum geposteten Bericht über den Großeinsatz im Vinzenz-von-Paul-Hospital ein Mitglied der Feuerwehr, das auf dem Weg zum Einsatz mit dem Privatauto offenbar über eine rote Ampel fuhr. Auf unsere Anfrage hin klärt die Polizei auf, welche Verkehrsregeln für Wehrleute beim Einsatz gelten.

"Wenn die Leute von der Feuerwehr mit ihren privaten Autos fahren, wäre es cool, wenn sie bei Rot auch stehen bleiben", beschwert sich Christiane B. Ohne Martinshorn und Blaulicht fielen die Wehrmänner im Straßenverkehr nämlich nicht auf. Und das, auch wenn ein paar Lämpchen an der Frontscheibe "Feuerwehr" leuchteten, schreibt B. weiter. Doch wie ist das eigentlich, wenn Mitglieder der Feuerwehr alarmiert werden und mit ihren privaten Autos zum Magazin fahren, von wo aus es dann mit dem Feuerwehrauto zum Einsatzort geht? Dürfen sie Verkehrsregeln missachten, um schnellstmöglich anzukommen?

"Nein", weiß Manfred Schwanz vom Polizeipräsidium Tuttlingen. "Wenn Mitglieder der Feuerwehr wegen eines Einsatzes alarmiert werden, müssen sie sich mit dem privaten PKW an die Verkehrsregeln halten", sagt Schwanz weiter. Auch der Feuerwehrverband rate zu einem maßvollen Fahren, erklärt er. Erst wenn die Wehrleute mit dem Einsatzfahrzeug losfahren, können diese versuchen, schnellstmöglich zum Einsatz zu gelangen - egal, wie groß die Leuchtbuchstaben auf dem privaten Auto sind.