Mirko Witkowski weist auf einen Fehler hin. Jetzt ist das Formular korrigiert. Foto: Witkowski Foto: Schwarzwälder Bote

Corona-Krise: SPD-Kreischef weist auf Fehler im Formular hin

Kreis Rottweil. Für einigen Wirbel hat ein Fehler des Landeswirtschaftsministeriums Baden-Württemberg gesorgt, teilt der SPD-Kreisvorsitzende Mirko Witkowski gegenüber dem Schwarzwälder Boten mit. Bei Formularen zur Corona-Hilfe war unter den sogenannten FAQs, also den am meisten gestellten Fragen, zunächst die Auskunft gegeben worden, dass mit der Selbstständigkeit mindestens ein Drittel des Nettoeinkommens des Haushalts erzielt werden müsse, um einen Zuschuss zu bekommen. Dies hatte für einige Unruhe auch im Kreis Rottweil gesorgt, so Witkowski.

Er wandte sich an die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter, die auch den Landkreis Rottweil betreut, und Staatssekretärin im Bundesumweltministerium ist. Sie habe das Problem in Berlin zügig weitergegeben. Schnell habe sich herausgestellt, dass es zu einem Fehler gekommen sei. Das Wirtschaftsministerium habe umgehend den entsprechenden Abschnitt in seinem Internetauftritt korrigiert. Nun heißt es dort: "Mit der Selbstständigkeit, für die der Antrag gestellt wird, sollte daher entweder das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens einer Person erwirtschaftet werden." Dazu macht das Büro von Rita Schwarzelühr-Sutter ein Beispiel: Ein Unidozent arbeitet nebenher zu zehn Prozent als Übersetzer. Diese Nebentätigkeit würde dann nicht unterstützt werden, da es eine andere Haupteinnahmequelle gibt.

Die aktualisierten Infos aus dem baden-württembergischen Wirtschaftsministerium gibt es hier: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Die Wende am Sonntag: "Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren", stellte Wirtschaft- und Arbeitsministerin Nicole Hofmeister-Kraut klar. "Erfreulich ist, dass wir jetzt eine bundeseinheitliche Lösung haben. In schwierigen Abstimmungen zwischen Bund und Ländern wurde der Begriff der existentiellen Notlage neu definiert. Damit ist klar: sonstige liquide Mittel müssen grundsätzlich nicht eingesetzt werden, um von der Soforthilfe des Landes zu profitieren", so die Wirtschaftsministerin. Zunächst war dies anders und rief Kritik hervor.

Mirko Witkowski sagt, er freue sich, dass der Fehler so schnell behoben wurde: "Für mich ist das ein Beleg dafür, dass alle Beteiligten möglichst schnelle und gute Lösungen anstreben. Dass bei diesem hohen Tempo auch mal Fehler passieren, ist im Einzelfall zwar unglücklich, entscheidend ist aber, dass bei Bekanntwerden derartiger Fehler sofort eine Korrektur vorgenommen wird."