So hoch ist der Aktenstapel zum aktuellen Fonds-Fall am Rottweiler Landgericht noch nicht. Aber er könnte es noch werden. (Symbolfoto) Foto: dpa

Anleger hat gezielt Finanzinvestition ohne Risiko gesucht. Zwei Banken in der Schusslinie.

Rottweil - Dass Banken, die eine mehr, die andere weniger, Wohltäter sind und im Zweifelsfall eher nicht, ist kein Geheimnis. Wozu auch. Und deshalb ist es auch kaum verwunderlich, dass es ihnen mitunter darum geht, andere in die Verantwortung zu nehmen, wenn’s ums Zahlen geht. Vielleicht aber tragen in diesem Fall ohnehin andere die Verantwortung. Für wie viel, ist noch nicht raus. Das Geschäft, um das es geht, ist rund 1,5 Milliarden Euro schwer. Oder 50.000.

So viel soll ein Anleger aus dem Kreis Rottweil in den offenen Immobilienfonds, den "Degi International" investiert haben. Das war im Herbst 2007. Fonds aller Arten boomten – und die Anteile kosteten entsprechend. Er wollte das Geld anlegen. Das ist die Geschichte von Angebot und Nachfrage. Zwei Jahre später sah die Sache anders aus. Immobilienpleiten, faule Kredite, Finanzkrise. Auch das 1,5-Milliarden-Produkt war betroffen. Und zwar so, dass der Fonds geschlossen wurde. Das ist, salopp gesprochen, dann der Fall, wenn die Liquidität nicht für die Rückzahlungen reicht. Maximal zwei Jahre dürfen die Manager dann weitermachen, bevor sie entweder wieder öffnen oder liquidieren. Dass nach solch einer Krise die Sachwerte, mal mehr, mal weniger und im Zweifelsfall eher weniger hoch angesetzt werden, weil der Markt möglicherweise noch warten kann, der Fonds aber nicht mehr, ist kein Geheimnis. Im Klartext: Geld ist "futsch".

Zorn und Zagen helfen mit Sicherheit nicht, Klagen vielleicht: Unser Anleger habe mehrfach darauf hingewiesen, in eine Anlage ohne Risiko investieren zu wollen. So versichert er. Entsprechend ist er wohl mit Blick auf diesen Fonds beraten worden. Jetzt bangt er um sein Geld. Vor der Zweiten Zivilkammer am Rottweiler Landgericht machte er deutlich, was er will: seine Einlage. Allerdings gibt das der Fonds, wenn er geöffnet wird, kaum her. Wenn er abgewickelt wird, ist fraglich, was die Veräußerung der Immobilien in den kommenden Jahren bringen wird. Ein Vergleich bringt ihn in seinem Bestreben auch nicht weiter.

Also wird vor Gericht gestritten. Nämlich um Schadenersatz. Immerhin war der Mann ja falsch beraten worden. Wer dafür einstehen muss, ist eine der Kernfragen des Verfahrens. In der Schusslinie sind derzeit zwei Banken, von denen eine Nachfolgerin jener Bank ist, die einer Versicherung ein Haftungsdach für Wertpapiergeschäfte zur Verfügung stellte. Was mitnichten so unkompliziert ist, wie es sich in dieser knappen Form liest. Und dann ist da noch die Sache mit den Banken und den Wohltätern und der Verantwortung. Die könnte nämlich auch bei den Beratern liegen, die das Geschäft abgeschlossen haben. Auch am Rottweiler Landgericht gibt es mal mehr, mal weniger hohe Aktenstapel zu solchen Fonds-Fällen. Dieser ist neu. Und wenn die Verhandlung im neuen Jahr weiter geht, gibt es vielleicht auch schon einen kleinen Stapel.