Wenn die Feuerwehr alarmiert wird, muss es schnell gehen. Foto: Pixabay

Wie schnell dürfen Einsatzkräfte im Privatauto sein? Feuerwehrschule klärt auf.

Rottweil - Bei ihrem Großeinsatz am Dienstag im Vinzenz-von-Paul-Hospital hat die Feuerwehr durch ihr schnelles Eingreifen Schlimmeres verhindert. Aber wie rasant dürfen die Einsatzkräfte in ihrem Privatauto eigentlich zum Gerätehaus fahren? Darüber ist auf unserer Facebook-Seite "Schwarzwälder Bote Rottweil" eine heiße Diskussion entbrannt, nachdem ein Feuerwehrler angeblich am Dienstag auf dem Weg ins Gerätehaus über eine rote Ampel gefahren ist. Eine Leserin hatte dies im Internet geschildert und sich über die gefährliche Fahrt beschwert. Schließlich sei das Privatfahrzeug nicht mit warnendem Martinshorn und Blaulicht ausgestattet.

In einer ersten Berichterstattung hatten wir einen Sprecher der Polizei zu Wort kommen lassen. In bislang 82 Kommentaren wird darüber nun heftigst debattiert. Während manche berichten, dass auch sie schon über den ein oder anderen Feuerwehrwehrmann den Kopf geschüttelt hätten, ergreifen viele Partei für die Ehrenamtlichen. Denn schließlich sei der Aufschrei groß, wenn diese eben nicht schnell genug am Einsatzort seien.

Die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg sagt dazu: "Dem Feuerwehrangehörigen stehen im Alarmfall mit seinem Privatfahrzeug ›formal‹ Sonderrechte nach §35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu, wenn dringende Eile geboten ist und hoheitliche Aufgaben zu erfüllen sind, was sich aus der Alarmierungsmeldung ergibt." Unter gebührender Vorsicht dürfe dann gegen die StVO "verstoßen" werden. In der Praxis sei dies jedoch "sehr problematisch", weil Privatfahrzeuge nicht mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn ausgerüstet sind. Daher werde von der Inanspruchnahme von Sonderrechten durch Privatfahrzeuge "grundsätzlich abgeraten".

Rottweils Stadtbrandmeister Frank Müller erklärt auf Anfrage, dass "maßvolle Überschreitungen" in Absprache mit der Polizei geduldet würden. Es gebe für die Feuerwehrleute regelmäßig Unterweisungen zu diesem Thema. Und allen sei klar, dass es auch auf die jeweilige Alarmmeldung ankommt. "Die Polizei sagt: ›Ihr dürft behindern, belästigen, aber nicht gefährden‹", erklärt der Stadtbrandmeister. "Und ganz ohne Überschreitungen würde unser ehrenamtliches Tun gar nicht funktionieren".

Jeder sei dabei bei der Fahrt im Privatauto selbst für sein Tun verantwortlich. "Maßvolles Handeln" sei hier oberstes Gebot. Denn selbst mit einem Feuerwehrauto und Blaulicht rase man schließlich nicht ohne links und rechts zu schauen über eine rote Ampel, so Müller. Der Unterschied: Mit dem Feuerwehrfahrzeug könne man das Wegerecht "einfordern", das heißt, die anderen Verkehrsteilnehmer müssen Platz machen. Beim Privatauto ist das nicht so.