Im Landgerichtssaal in Hechingen wird weiter wegen einer Brandstiftung verhandelt. Der vom Opfer verdächtigte Neffe hat aber ein gutes Alibi. Foto: Stopper

Dieses Alibi wirkt solide: Im Prozess um den vermutlichen Brandanschlag auf einen Hechinger Feuerwerks-Unternehmer, der aktuell vor dem Landgericht verhandelt wird, wurde am Donnerstag die Lebensgefährtin des Unternehmer-Neffen angehört.

Hechingen - Der Unternehmer ist derzeit so ziemlich der einzige, der den Verdacht hat, dass dieser Neffe im Januar vorigen Jahres nachts in sein Haus geschlichen ist und sein Bett angezündet hat. Der Unternehmer war damals aufgewacht, als die Flammen noch klein waren und konnte das Feuer löschen.

Die 48-jährige Zeugin, die am Donnerstag als Zeugin gehört wurde, gab aber an, dass der Neffe damals ihr Lebensgefährt war und den ganzen betreffenden Abend bei ihr in einer Hechinger Nachbargemeinde verbracht habe. Nach Feierabend sei er gekommen, man habe gekocht, gegessen und eine Fernsehsendung angeschaut. Erst nach dem Frühstück habe er sich wieder verabschiedet. Die Frau, eine Ingenieurin, wirkte absolut vertrauenswürdig vor Gericht. Dass sie ein Gefälligkeitsalibi abgegeben hat, ist schon deshalb nicht anzunehmen, weil die Beziehung mit dem Neffen schon lange beendet ist.

Für die Staatsanwaltschaft ist ohnehin ein Freund des Feuerwerks-Unternehmers der Hauptverdächtige. Er hat Vorstrafen, hat auch in diesem Prozess schon einige Diebstähle in seinem Umfeld eingeräumt, viel mehr werden ihm vorgeworfen, und seine Angaben zu seinem beruflichen Werdegang – er will zunächst Bundeswehrsoldat gewesen sein, danach Zollangestellter – sind bislang sehr zweifelhaft. Am Donnerstag wurde vom Gericht erklärt, dass weder Bundeswehr noch Zoll bislang bestätigen können, dass der Angeklagte für sie gearbeitet haben soll.

Der Prozess wird am Montag, 9. Mai, um 8.30 Uhr fortgesetzt. Es werden erneut Zeugen gehört, die vom Angeklagten möglicherweise bestohlen wurden, und Polizeiexperten schildern die Ergebnisse der Telefonüberwachung des Angeklagten. Ob an diesem Tag auch der psychologische Gutachter gehört wird, der eventuell auch Aussagen zu krankheitsbedingten Motiven für die Taten geben könnte, ist angesichts des umfangreichen Zeugenprogramms an diesem Tag noch ungewiss.