Das Landgericht in Hechingen war Schauplatz des Prozess gegen den 20-jährigen Dieb aus Albstadt. Foto: Kuster

Das Amtsgericht Hechingen hat einen 20-jährigen Albstädter wegen zahlreicher Diebstähle aus geparkten Autos zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ein mutmaßlicher Komplize kam mit einer Verwarnung davon.

Albstadt - Lange Zeit war die Polizei im Dunkeln getappt; dass sie dem Dieb schließlich doch auf die Spur kam, verdankte sie dem Zufall: Er hatte seine Wohnung verloren; bei der Räumung wurden EC-Karten, Ausweise und weitere verdächtige Gegenstände entdeckt. Wie sich herausstellte, waren sie in den anderthalb Jahren zwischen Januar 2020 und Juni 2021 aus nicht verschlossenen Fahrzeugen in Albstadt entwendet worden.

Mit den erbeuteten EC-Karten hatten der oder die Täter danach Zigaretten aus Automaten gezogen, wohl wissend, dass sie auf fremde Kosten rauchten. Die Staatsanwaltschaft warf beiden Angeklagten vor, in 40 Fällen Wertgegenstände aus Fahrzeugen entwendet und in 22 Fällen Zigaretten mit gestohlenen Karten gezogen zu haben. Den dabei entstandenen Schaden schätzt sie auf etwa 11.000 Euro.

Unterschiedlich wie Tag und Nacht

Die Angeklagten könnten kaum unterschiedlicher sein. Der eine kommt aus schwierigen Verhältnissen, kiffte regelmäßig, seit er 13 war, lebte in wechselnden Wohngruppen, aus denen er immer wieder hinausflog, weil er Autoritäten nicht akzeptieren konnte, oder bei seiner Mutter. Eine Zeitlang war er obdachlos – und als er wegen der Diebstähle festgenommen wurde, längst aktenkundig bei der Polizei. Sein gleichaltriger Mitangeklagter hat einen gänzlich anderen Hintergrund. Zwar sind die Eltern geschieden, doch hat er zu beiden ein gutes Verhältnis. Bisher ist er einmal straffällig geworden – und war nicht bereit, vor Gericht zur Sache auszusagen.

Autoklau von anderen Jugendgruppen abgeschaut

Der andere Angeklagte hingegen war in vollem Umfang geständig. Die meisten Diebstähle räumte er ein; nur in wenigen Fällen, in denen die Anklage dann auch fallen gelassen wurde, gab er entweder an, sich nicht erinnern zu können, oder dass er nie im fraglichen Stadtteil gewesen sei. Er war nach dem Verlust eines Jobs dazu übergegangen, aus nicht verschlossenen Autos Bargeld, EC-Karten und Wertgegenstände zu entwenden; Fahrzeuge geknackt hatte er nie.

Dieses Vorgehen, erklärte er, habe er sich bei anderen Gangs und Jugendgruppen abgeschaut, Infos und Tipps an einem unter Jugendlichen bekannten Treffpunkt auf der Ebinger Kälberwiese erhalten. In der Verhandlung betonte er mehrmals, er habe immer allein gehandelt – die Staatsanwaltschaft unterstellte etwas anderes – und sei auch nicht jeden Abend losgezogen, sondern nur, wenn er Geld brauchte. Die Zigaretten will er ausschließlich für den Eigenbedarf gezogen haben.

"Ich will mein Leben wieder auf die Reihe kriegen"

Das nahm ihm das Gericht ab – und dass er seine Taten bereue, ebenfalls. "Sie haben die Zeit in der U-Haft gut genutzt und gezeigt, dass Sie Ihr Leben wirklich ändern möchten", bescheinigte ihm die Richterin. "Bleiben Sie auf diesem Weg!" Der Angeklagte hatte von sich aus den Kontakt zur haftinternen Suchtberatung gesucht und sich gemeinsam mit seinem Betreuer um einen Therapieplatz bemüht. Noch hat er keinen gefunden, will aber weitersuchen – und das muss er laut dem ärztlichen Gutachter auch: Außerhalb der U-Haft herrschten andere, weniger geordnete Verhältnisse und auch der bisherige Hintergrund des Angeklagten sei nicht unproblematisch. Darum sei es umso dringlicher, dass dieser im Rahmen einer Therapie aufgearbeitet werde.

Die verhängte Haftstrafe wird auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, die bereits verbüßte Zeit in der U-Haft angerechnet. Außerdem hat der Angeklagte Auflagen zu erfüllen, zu denen zum einen die Therapie, zum anderen 80 Stunden gemeinnützige Arbeit zählen. Im Fall des zweiten Angeklagten sah das Gericht es als erwiesen an, dass er mit einer vom Kumpan gestohlenen Karte Zigaretten gezogen hatte – Indiz waren die Bilder einer Überwachungskamera – und dass ihm klar gewesen sein musste, dass es dabei nicht mit rechten Dingen zuging. Das Gericht beließ es bei einer Verwarnung – "in der Hoffnung, dass Sie keine weiteren Straftaten begehen".