Die Maskenpflicht gilt künftig bei Ansammlungen ab zehn Personen. Foto: Gentsch/dpa

Da Landratsamt Rottweil hat am Freitag eine neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bei Ansammlungen im Kreis Rottweil erlassen. Grund ist die aktuelle rasante Verbreitung des Corona-Virus durch die Omikron-Variante und die Zunahme der Corona-Spaziergänge.

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Kreis Rottweil - Dieser Schritt kommt am Freitagnachmittag recht überraschend: Das Landratsamt Rottweil erlässt eine neue Allgemeinverfügung. Ab, Samstag, 22. Januar, 0 Uhr, gilt im gesamten Landkreis Rottweil bei Ansammlungen mit mehr als zehn Personen eine Maskenpflicht. Die Verfügung wurde auf der Homepage des Landratsamtes öffentlich bekannt gemacht und ist befristet bis zum 28. Februar um 24 Uhr.

In der Mitteilung heißt es: "Die Allgemeinverfügung regelt, dass im Kreisgebiet bei Ansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum im Freien eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske) getragen werden muss. Dies gilt auch, wenn der erforderliche Mindestabstand grundsätzlich eingehalten werden kann."

Ausschlaggebend für die Allgemeinverfügung seien insbesondere die aktuelle Situation mit der sich rasant verbreitenden Omikron-Variante sowie die zunehmenden unangemeldeten Ansammlungen beziehungsweise Versammlungen. Besonders bei den unangemeldeten Ansammlungen sei zu beobachten, dass immer wieder bewusst oder unbewusst die Maskenpflicht missachtet oder Abstände untereinander falsch eingeschätzt werden, was eine erhöhte Infektionsgefahr in sich birgt, selbst im Freien, so die Behörde.

Im Kreis Rottweil sei die Inzidenz in den letzten Tagen besorgniserregend angestiegen. Am Mittwoch und Donnerstag seien durch das Gesundheitsamt des Landkreises Rottweil täglich weit mehr als 200 Fälle übermittelt worden. Die Inzidenz für den Kreis lag am Donnerstag bei 729,1, am 7. Januar noch bei 266,1 und am 13. Januar schon bei 574,3.

In den letzten Wochen seien zudem im Kreisgebiet vermehrt Ansammlungen zu beobachten, die zwar als Versammlungen im Sinne des Artikel 8 Grundgesetz zu bewerten sind, jedoch ohne vorherige Anmeldung und ohne Versammlungsleiter durchgeführt werden, um gegen die bestehenden Corona-Maßnahmen zu demonstrieren.

Zwischen 1500 und 30 Teilnehmer

Solche Versammlungen fanden laut Landratsamt am vergangenen Montag in Rottweil, Sulz, Fluorn-Winzeln, Oberndorf, Dornhan und Schiltach statt. "Die Teilnehmerzahl variierte hierbei zwischen 1500 und 30 Personen. Aufforderungen zum Einhalten des Mindestabstandes oder alternativen Tragen eines Mundschutzes kamen die Teilnehmer überwiegend nicht oder nur sehr kurzweilig nach."

Das Landratsamt sehe es daher als erforderlich an, weitergehende, über die bisherigen Regelungen der Corona-Verordnung hinausgehende Maßnahmen im Kreisgebiet zu ergreifen. Ziel sei es, damit die Infektionsketten zu verlangsamen und möglichst zu unterbrechen.

In wie weit die Nichteinhaltung dieser Verordnung nun am Montag kontrolliert und gegebenenfalls geahndet werden kann, bleibt abzuwarten. Bisher war der überwiegende Teil der "Spaziergänger" ohne Maske unterwegs.