Winterdienst im Einsatz Foto: dpa

Komplexes Geflecht: Land, Kreis, Kommune - wer muss welche Straße wann räumen?

Oberndorf - Die Empörung ist oft groß im Winter: Die Straßen sind schneebedeckt, der Untergrund rutschig und das Autofahren wird zur Gefahr. Da sollte der Winterdienst schleunigst eingreifen, doch nicht immer sind die Schneeschieber im Einsatz. Das sorgt bei der Bevölkerung für Verwirrung und Ärger.

Doch, das versichert unter anderem das zuständige Landratsamt für den Kreis Rottweil, man habe die Lage stets im Griff – und beziehe ohnehin von allen Seiten Prügel, wie Armin Link vom Straßenbauamt beklagt. „Wenn wir fahren, wenn noch kein Schnee liegt, werden wir teils ausgelacht. Fahren wir aber etwas später, heißt es 'die fahren nicht'“, erklärt der Fachmann.

Dabei sei die Einschätzung der Straßenlage nicht immer einfach, ergänzt sein Kollege Marco Wörner: „Wir machen regelmäßig Kontrollfahrten, bekommen auch Meldungen von der Polizei über die Straßenverhältnisse. Das ist immer unterschiedlich von der Lage her. Die Planung macht dann die jeweilige Straßenmeisterei.“ Die Route eines einzelnen Räumfahrzeugs ist bis zu 40 Kilometer lang.

Schlicht wegschieben geht nicht

Und das zu koordinieren ist mitunter komplex. Denn kurz mal drüberfahren, Schnee wegräumen und Salz streuen, geht nicht. „Wenn der Fahrer zum ersten Mal die Strecke fährt, wird der Schnee weggeräumt, dann muss er auf dem Rückweg die andere Seite räumen und kann erst dann streuen, sonst kommt das Salz nämlich nicht auf dem Asphalt an, sondern bleibt im Schnee hängen“, verdeutlicht Link die Problematik. Dazu kämen eventuell noch querstehende Lastwagen oder verstopfte Straßen im Berufsverkehr, was die Winterdienste zusätzlich ausbremse.

Siehe auch: Winterdienst - bis wann muss Gehweg geräumt sein?

Doch wie muss wer überhaupt die Straßen räumen? Die jeweiligen Zuständigkeiten sind im Straßengesetz von Baden-Württemberg verankert. Demnach sind für Landesstraßen das Land, für Kreisstraßen die Land- bzw. Stadtkreise verantwortlich. Straßen innerhalb der Kommunen sowie Verbindungsstraßen müssen die Gemeinden selbst beackern. Und auch das lediglich „im Rahmen des Zumutbaren“, wie es §41 des Straßengesetzes formuliert – also ähnlich konkret und stichfest wie frischer Pulverschnee.

Split für die Fußwege

Einer, der die Richtlinien im Winter täglich umsetzen muss, ist Christian Blosl vom Werkhof in Oberndorf. Geräumt werde eigentlich alles, sagt er - auch wenn am Ortseingang der Waffenstadt der Hinweis „eingeschränkter Winterdienst“ prangt. „Die wichtigsten Durchgangsstraßen und die gefährlichen werden vornehmlich geräumt“, so Blosl.

Dazu gehört auch die mit Serpentinen gespickte Verbindung auf den Lindenhof – dafür ist eigentlich das Land zuständig, doch das sei mit seinen Runden teils nicht schnell genug wieder da, wenn es ordentlich schneie. „Wir machen das dann auch mal mit“, sagt der Werkhof-Mann. Fußwege würden meist mit Split bestreut, um den nötigen Grip bei glatten Verhältnissen herzustellen. Zudem gilt die Räumpflicht für Hausbesitzer bis zur Grundstücksgrenze auf Gehwegen.

Stichwort Grip: Der ist im Winter generell weniger als zu wärmeren Jahreszeiten. Das wüssten viele einfach nicht, meint Wörner vom Rottweiler Landratsamt: „Die Autofahrer wollen genauso schnell fahren wie im Sommer. Aber das geht eben nicht immer.“