Im Fall Firma Heckler & Koch gegen Hermann Theisen findet nach Information des Amtsgerichts Oberndorf ein weiteres Verfahren statt. Foto: dpa

Fall Heckler & Koch gegen Hermann Theisen wird nicht eingestellt.

Oberndorf - Im Fall Firma Heckler & Koch gegen Hermann Theisen findet nach Information des Amtsgerichts Oberndorf ein weiteres Verfahren statt.

Die Staatsanwaltschaft Rottweil hatte im September beantragt, gegen den Angeklagten Theisen einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs mit einer Geldstrafe zu erlassen. Er soll im Mai 2015 auf dem Parkplatz des Werksgeländes der Firma Flugblätter verteilt und das Gelände auch dann nicht verlassen haben, nachdem er von einem Mitarbeiter des Werkschutzes dazu aufgefordert worden sei, sondern erst nach Hinzuziehung der Polizei.

Eine Verfahrenseinstellung war laut Staatsanwaltschaft nicht möglich. Daher findet die Hauptverhandlung am 21. März ab 14 Uhr statt. Zur Verhandlung sind fünf Zeugen geladen.