Der Frontlader hatte den Bus bei dem schweren Unfall regelrecht aufgeschlitzt, so dass auch mehrere Scheiben zerstört wurden. Drei Kinder wurden bei dem Unfall verletzt. (Archivfoto) Foto: Heidepriem

Mit Alkohol und ohne Führerschein unterwegs. Rückfälle während einer Therapie.

Rottweil/Dunningen - Seine Berufung zurückgezogen hat am Donnerstag ein 59-jähriger Angeklagter aus einer Kreisgemeinde vor dem Landgericht Rottweil. Damit kommt er um eine Haftstrafe nicht herum. Eventuell besteht allerdings Hoffnung, dass er nicht die gesamte Strafe absitzen muss.

Das Amtsgericht hatte den Mann im Januar zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten, einer Führerscheinsperre von zwei Jahren und dem Einzug seines Traktors verurteilt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm fahrlässige Körperverletzung, Fahren unter Alkoholeinfluss und vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Der Mann war mehrfach erwischt worden. Mit seinem Traktor hatte er bei einer seiner Fahrten einen schweren Unfall mit Verletzten verursacht.

Der Unfall in Seedorf hatte im Juni 2019 für Aufsehen gesorgt. Der Angeklagte war nachmittags mit einem Oldtimer-Traktor unterwegs. An einer Einmündung einer abschüssigen Straße hatte er einem Bus die Vorfahrt genommen und ihn mit dem Frontlader, der am Traktor montiert war, gestreift.

Dabei wurde der Bus regelrecht aufgeschlitzt, wobei drei Kinder verletzt wurden, zwei davon schwer. Zudem entstand ein Schaden von rund 15 000 Euro. Nach dem Unfall soll der Angeklagte den Unfallort mit seinem Traktor, der auch noch ein abgelaufenes Kennzeichen trug, verlassen haben, ohne sich um die Verletzten oder den Schaden zu kümmern. Nach den Feststellungen der Polizei stand der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls ebenfalls unter Alkoholeinfluss. Eine Blutentnahme ergab einen Wert von mehr als zwei Promille.

Drei Monate später wieder auf dem Traktor

Kaum drei Monate später wurde der Mann wieder erwischt: Ohne Führerschein saß er wieder auf seinem Traktor und fuhr durch die Gegend. Auch auf dem Fahrrad wurde er angetrunken angetroffen.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Sein Ziel war die Herabsetzung der Freiheitsstrafe, eventuell eine Aussetzung auf Bewährung. Zudem wollte er seinen Traktor zurück.

Der Vorsitzende Richter der 11. Kleinen Strafkammer stellte am Donnerstag gleich fest, wo in seinen Augen das Grundproblem liegt. Der Mann ist alkoholabhängig und sein einziger Versuch, davon loszukommen, ist mehr oder weniger kläglich gescheitert.

Zwar hatte er eine Therapie im Vinenz von Paul-Krankenhaus in Rottweil angetreten, wurde aber dreimal dabei ertappt, dass er Alkohol trank. Schließlich musste er die Therapie aus disziplinarischen Gründen verlassen.

Rückfälle während einer Therapie

Diese Rückfälle während einer Therapie konnte der Richter schwerlich nachvollziehen. Er habe doch gewusst, was auf dem Spiel stehe, und habe trotzdem getrunken, warf der Richter dem Angeklagten vor. Deshalb waren für ihn die Beteuerungen des Mannes, dass er vom Alkohol loskommen wolle, wenig glaubhaft. Er könne nicht erkennen, so der Richter, warum nach Jahren der Alkoholsucht jetzt alles anders werden solle. Die Straftaten, für die er verurteilt worden sei, habe er alle unter Alkoholeinfluss begangen. Eine Therapie sei Grundvoraussetzung, um überhaupt über eine Strafmilderung nachzudenken. Und da sehe er keine gute Prognose. "Ich weiß wie Sie trinken, wenn Sie trinken", so der Richter.

Die Bewährungshelferin sah den Fall ähnlich. Beim bisherigen Bewährungsverlauf sei zwar alles "ok" gewesen, das Grundproblem, der Alkohol, sei aber noch immer ungelöst. Hier könne nur eine Therapie helfen, denn "das können Familie und Freunde nicht leisten." Und ein Schöffe ergänzte, der Angeklagte habe immer noch nicht begriffen, dass Alkoholismus eine Krankheit sei, bei der man helfen könne. Wenn der Angeklagte denn wolle.

Als der Richter deutlich machte, dass er das Urteil nicht abmildern werde, zog der Mann schließlich seine Berufung zurück. Damit muss er seine Haftstrafe von acht Monaten antreten.

Dennoch ist es durchaus möglich, dass der Angeklagte einen Teil der Strafe nicht absitzen muss. Nach der Hälfte der Zeit im Gefängnis wird erneut überprüft, ob inzwischen eine günstigere Prognose zu stellen ist. Würde der Angeklagte beispielsweise dann die Bereitschaft erkennen lassen, sofort eine Therapie anzutreten, könnte der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.