In Ebhausen sollen künftig „private Feuerwerke“ verboten sein. Foto: ©NDABCREATIVITY - stock.adobe.com

Feuerwerk zu Silvester und Neujahr: Ja – an anderen Tagen des Jahres jedoch: Nein. Dies beschloss der Gemeinderat Ebhausen in seiner jüngsten Sitzung.

Bürgermeister Volker Schuler stellte klar, dass Feuerwerke anlässlich von Geburtstagen oder Hochzeiten außerhalb des Jahreswechsels immer wieder zu Verärgerungen in der Bevölkerung geführt hätten. Insbesondere Tierhalter würden auf diese Feuerwerke außerhalb der Reihe verärgert reagieren – aber auch andere Menschen, die sich in ihrer Nachtruhe gestört fühlten.

Besonders betroffen seien Anwohner rund um den Bürgersaal in Ebershardt. Auch Anwohner und landwirtschaftliche Betriebe rund um das Freizeitgelände in Rotfelden seien vom Feuerwerkslärm betroffen.

Tierwelt ist beeinträchtigt

Es habe sich in den vergangenen Jahren eingeschlichen, dass anlässlich von Geburtstagen immer wieder Feuerwerk – teils mit erheblicher Knallwirkung – gezündet wird. Man sehe aus Verwaltungssicht zwei Seiten: Zum einen seien Feuerwerke zu einer besonderen Gelegenheit immer ein schönes Event und Anerkennung – für die Beschenkten und für die Anwohner. Zum anderen fühlen sich aber viele Bürger durch den Lärm gestört, die Tierwelt ist beeinträchtigt und es können zudem - vor allem im Sommer – erhebliche Brandgefahren entstehen.

Nach der Sprengverordnung müssen Feuerwerke bei der Ortspolizeibehörde und damit bei der Gemeindeverwaltung vorab angezeigt werden. „Während die Feuerwerke anlässlich von Hochzeiten meist angemeldet wurden, war dies bei den Feuerwerken anlässlich von Geburtstagen meist eher nicht der Fall“, führte Bürgermeister Schuler aus.

Im gewerblichen Bereich müssen Feuerwerke lediglich bei der Ortspolizeibehörde angezeigt werden. Sofern die Ortspolizeibehörde Einwände gegen das Abbrennen von Feuerwerk sieht, wird die Anmeldung des Feuerwerkes an das Landratsamt weiter geleitet. Das Landratsamt prüft dann, ob sich in der Nähe besonders brandempfindliche Gebäude und Anlagen befinden oder ob andere schützenswerte Sachgüter Dritter Maßnahmen zum Schutz erfordern.

Dabei kann es sich etwa um die Weidehaltung von Tieren handeln, um Tierhaltungen im Allgemeinen, um Tierparks, Zoos oder Tierheime. Das Landratsamt prüft dann, welche Schutzmaßnahmen erfolgen müssen.

Keine Notwendigkeit

Im nicht gewerblichen Bereich sind Feuerwerke grundsätzlich verboten, können aber über eine Ausnahmegenehmigung erlaubt werden. Im Fall Ebhausen ist die Stadt Nagold hierfür zuständig – aktuell untersagt die Stadt Nagold aber Feuerwerke im nicht gewerblichen Bereich.

„Auch wir sehen keine Notwendigkeit, diese privaten Feuerwerke zuzulassen“, betonte Volker Schuler. Der Gemeinderat ging hier mit und gab grünes Licht für das Vorgehen der Verwaltung. Bürgermeister Schuler stellte zum Schluss in der Diskussion noch klar, dass Böllerschießen eine andere Sachlage darstelle – Böllerschützen müssten ihr Böllerschießen auch anzeigen. Bei der Abstimmung gab es zwei Enthaltungen.