Vor Gericht müssen Zeugen und Sachverständige warten, bis sie dran sind – manchmal kommen sie aber auch gar nicht. Foto: Lothar Klingler

Im Memminger Mordprozess hat am dritten Verhandlungstag der mitangeklagte Pfeffinger, dem Beihilfe vorgeworfen wird, seine Angaben vom Vortag präzisiert und schriftliche Anfragen des Gerichts beantwortet. Der Prozess wird fortgesetzt.

In dem Prozess, dessen Hauptangeklagte, ein Ehepaar aus Altenstadt im Kreis Neu-Ulm, ihren Vater respektive Schwiegervater und dessen Frau ermordet haben sollen, hatte der Pfeffinger Mitangeklagte am Mittwoch recht umfassend ausgesagt, und zwar weitgehend monologisch: Rückfragen von Gericht oder Staatsanwaltschaft, so hatte er sich ausgebeten, sollten ihm danach schriftlich vorgelegt werden, damit er vor der Beantwortung Rücksprache mit Verteidigerin und Verteidiger nehmen könne. Darauf war das Gericht eingegangen; der dritte Verhandlungstag war Tag der Rückfragen.

 

Er begann verspätet, weil die Hauptangeklagte fehlte. So ging es weiter: Eine für 10 Uhr geladene Fasersachverständige vom Landeskriminalamt (LKA) in München erschien nicht, und zwar unentschuldigt.

Auf einem Lehrgang statt vor Gericht? Der Expertin kommt das teuer zu stehen

Der Termin war zwar eigens so gelegt worden, dass er nicht mit einer von ihr geplanten Reise kollidierte, aber dafür war die Dame nun auf einem Lehrgang, wie eine Nachfrage in München ergab. Nach Absprache mit dem Staatsanwalt verhängte der Vorsitzende Richter ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro gegen sie – ersatzweise drei Tage Ordnungshaft – und brummte ihr zudem die durch die Prozessverzögerung entstehenden Mehrkosten auf. Am 8. Februar erhält sie eine zweite Chance.

Der Pfeffinger war am Nachmittag an der Reihe; die Liste mit den Nachfragen an ihn füllte fast anderthalb DIN-A4-Seiten. Laut der Aussage vom Vortag hatte der Hauptangeklagte gegenüber seinem Pfeffinger Freund behauptet, sein Vater habe ihn und seine Familie bedroht – was das für Drohungen gewesen seien? Mündliche Morddrohungen, erwiderte der Mitangeklagte – und einmal, so habe man ihm berichtet, sei der Vater auch auf seine Schwiegertochter und seine Enkelin losgegangen.

Eine gebrochene Zusage soll Auslöser des Streits gewesen sein

Worum es in dem Streit gegangen sei? Der Vater habe angeblich seine Zusage nicht eingehalten, eine Hausrenovierung mitzufinanzieren, und er habe offenbar die Schenkung des Hauses an den Sohn rückgängig machen wollen. Weshalb sich der Hass der Kinder auch auf die Frau des Vaters erstreckte, sei ihm nicht bekannt, erklärte der Pfeffinger.

Wie er weiter angab, hatten die beiden Hauptangeklagten am Vortag der Tat noch gemeinsam bei ihm in Pfeffingen gegessen und Videospiele gespielt, ehe sie sich am Abend auf den Weg nach Altenstadt machten – angeblich, um dort dem Vater eine Waffe unterzujubeln und ihn dadurch in den Fokus der Polizei zu rücken.

Erst am nächsten Morgen schöpft der Mitangeklagte Verdacht

Nein, eine Tötungsabsicht habe er selbst nicht in Erwägung gezogen, versicherte er auf Nachfrage, und habe erst am nächsten Morgen nach der Rückkehr der beiden Verdacht geschöpft, als sein Freund Sätze von sich gegeben habe wie: „Jetzt darfst du auf keinen Fall jemandem etwas erzählen“, „Ich habe Scheiße gebaut“ und „Es sieht nicht mehr aus wie Selbstmord“.

Von blutigen Pullis sei die Rede gewesen und von Spuren am Türrahmen, die es zu beseitigen gelte. Der Freund sei sehr aufgebracht gewesen und habe gezittert, im Gegensatz zu seiner Frau, die ruhig blieb. Allerdings „wirkte sie auf mich, als sei es ihr unangenehm, dass er mir so viel erzählte.“

Er selbst, so der Mitangeklagte, habe sich nun denken können, was passiert sei – allerdings habe er erst bei der Befragung durch die Polizei erfahren, dass auch die Frau getötet worden war. Dass er für ein Alibi herhalten sollte, sei ihm klar gewesen – dass die beiden von ihm erwarteten, dass er dieses Alibi auch gegenüber der Polizei aufrechterhalte, dagegen nicht.

Der 32-Jährige bestätigte auch, dass in Chats zwischen ihm und dem Hauptangeklagten gewisse Äußerungen, die der Vorsitzende Richter zitierte, gefallen seien: beleidigende und heftige Ausdrücke, aus denen der Hass auf den Vater und dessen Frau sprach.