Im Januar soll der zweite Staufener Missbrauchsfall verhandelt werden. (Symbolbild) Foto: dpa

Neuer Staufener Missbrauchsfall wird 2020 verhandelt. Äußerlich gänzlich unauffällig. 300 Fälle angeklagt.

Freiburg - Vor dem Freiburger Landgericht muss sich ab 20. Januar ein 41 Jahre alter ehemaliger Pfadfinderbetreuer verantworten. Er soll zwischen 2010 und 2018 in über 300 Fällen sexuelle Übergriffe an vier Jungen begangen haben.

Der Mann sitzt seit Ende Februar in U-Haft, im August wurde bekannt, dass ihm die Ermittlungsbehörden rund 700 Delikte zulasten der Kinder vorwarfen. Davon hat das Landgericht nun allerdings lediglich 330 zur Anklage zugelassen, da in den anderen Fällen aufgrund der dünnen Beweislast kaum eine Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung bestand, sagte ein Sprecher am Montag.

Die vier Opfer sollen zu den jeweiligen Tatzeiten zwischen 7 und 14 Jahre alt gewesen sein. Zwei der vier Buben hatte der Verdächtige im Rahmen seiner Tätigkeit bei den Pfadfindern kennengelernt, die anderen beiden Kinder stammten aus seinem privaten Umfeld. Äußerlich soll der Mann vollkommen unauffällig gewirkt haben: "Ich hätte ihm jederzeit meine Kinder anvertraut", meinte eine Mutter aus dem weiteren Umfeld des Verdächtigen, der zuletzt in einem Fahrradgeschäft beschäftigt war.

Der Fall birgt einige Brisanz: So stand der Mann bereits in der Vergangenheit unter dem Verdacht, sich bei den Pfadfindern an Kindern vergangen zu haben. Ein Prozess vor über zehn Jahren führte allerdings in zweiter Instanz zu einem Freispruch, und der Mann konnte ungehindert zu seiner Tätigkeit als Betreuer bei den Pfadfindern zurückkehren. Nach dem Freispruch habe man den Bewerber nicht stigmatisieren wollen, hieß es dazu seitens der evangelischen Kirche in Staufen (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) nach der Festnahme des Verdächtigen.

Die Umstände der Verfahrenseinstellung damals sollen nun von einer neutralen Person untersucht werden, sagte Pfarrer Theo Breisacher in einem Gemeindebrief. Die evangelische Landeskirche kündigte im Frühjahr Konsequenzen und eine Aufarbeitung des Falles an. Vor Ort habe es zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen "dieses schockierenden Falles" gegeben, sagte ein Sprecher.

Seit 2013 hat die Kirche das Präventionskonzept "Alle Achtung" aufgelegt. Bewerber in der Kinder- und Jugendarbeit müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen – zu spät für die Betroffenen in Staufen. Für den Prozess ab dem 20. Januar sind bis Mitte Februar sieben Verhandlungstage vorgesehen. Somit liegt zwischen der Festnahme und dem Verfahrensbeginn in dem Fall nahezu ein Jahr. Diese außergewöhnlich lange Zeit sei durch den Aufwand begründet, den das Landgericht derzeit mit dem Prozess gegen elf junge Männer im Fall der mutmaßlichen Freiburger Gruppenvergewaltigung im Oktober 2018 hat, erklärte ein Sprecher.

Ob die mutmaßlich Geschädigten im Fall des Pfadfinderleiters aussagen müssen, hängt maßgeblich vom Verhalten des Angeklagten ab: Dieser hatte im Vorfeld gegenüber der Staatsanwaltschaft nichts zu den Tatvorwürfen gesagt. Teilweise soll er sich aber gegenüber einem psychologischen Sachverständigen geäußert haben.

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen waren Polizei und Staatsanwaltschaft zudem im Frühjahr auf einen 27-jährigen gestoßen, der sich ebenfalls in seiner Tätigkeit bei den Pfadfindern in Staufen vor rund zehn Jahren an einem Mädchen vergangen haben soll. Die Ermittlungen hierzu dauern an, meinte eine Sprecherin der Freiburger Staatsanwaltschaft am Montag. Die beiden Fälle hätten nichts miteinander zu tun.