Ein LearJet der Gesellschaft für Flugzieldarstellung (GFD) startet zu einem Übungseinsatz. (Symbolbild) Foto: Samuel Morse

Fluglärm schreckt Menschen auf. Luftwaffe trainiert Abfangen potentiell gefährlicher Flugzeuge.

Meßstetten/Albstadt - Am Mittwochmorgen und auch am Mittwochabend kreisten stundenlang zwei Flugzeuge im Auftrag der Bundeswehr über Meßstetten und Albstadt.

Ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr erklärt, was der Grund für den dadurch entstandenen Fluglärm ist: "Bei dem betreffenden Flugbetrieb handelt es sich um ein Luftfahrzeug vom Typ LearJet, welches im Auftrag der Bundeswehr im Rahmen eines Übungsvorhabens zur Unterstützung von Bodentruppen auf dem Truppenübungsplatz Heuberg als Zieldarstellungsflugzeug fungiert." 

Ohne Genehmigung im deutschen Luftraum

Bei einem solchen Zieldarstellungsflug handle es sich um eine gängige Übung. Das Flugzeug - in diesem Fall ein LearJet 35A der GFD (Gesellschaft für Flugzieldarstellung) im Auftrag der Bundeswehr - simuliert ein fremdes Luftfahrzeug, dass sich ohne Genehmigung oder ohne Funkverbindung im deutschen Luftraum aufhält. 

Dabei wird am Boden, in diesem Fall auf dem Truppenübungsplatz Heuberg, trainiert, das Flugzeug zu erfassen, zu verfolgen und im Ernstfall letztendlich vom Himmel zu holen. Bei einer Übung wird dieses "Abfangen" jedoch nur simuliert - das Flugzeug bleibt in der Luft. Diese Abfangübungen seien laut Luftfahrtamt Routine und dienen der Aus- und Weiterbildung.

Neben dem Learjet der GFD war auch eine Maschine des Typs Pilatus PC-9B im Einsatz. Die PC-9 kann mit einem Seil an einer Winde ausgestattet werden. Ein Sack am Ende dieser Leine kann damit ausgefahren und hinter dem Flugzeug hergezogen werden. Die Kanoniere der Fliegerabwehr zielen auf diese Schleppsäcke und können - wenn alle Sicherheitsauflagen stimmen - darauf schiessen.

Kaum Einschränkungen für Wohngebiete

Die GFD ist ein Tochterunternehmen der Airbus Defence and Space. Die Firma fliegt laut eigenen Angaben 15 Einsätze täglich für die Bundeswehr. Einschränkungen für entsprechende Manöver über bewohntem Gebiet gibt es laut Luftwaffe nicht. Tiefflüge in Höhen unter 600 Metern seien aber über größeren Städten und Industrieanlagen verboten.

Die Flughöhe der Luftfahrzeuge betrug zum Zeitpunkt der Auswertung durch die Bundeswehr rund 7000 Fuß, also etwa 2135 Meter über Grund. "Nach den uns vorliegenden Unterlagen erfolgte der Einsatz unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen", so der Sprecher.