Der Steinbruch in Frommenhausen darf erweitert werden. (Archivfoto) Foto: Marius Lang

Das Landratsamt Tübingen hat die Erweiterung des Steinbruchs in Frommenhausen genehmigt. Die Erlaubnis gilt für die nächsten acht bis zwölf Jahre.

Die Firma Bau-Union GmbH & Co. Schotterwerke Heinz KG mit Sitz in Sonnenbühl betreibt in Rottenburg-Frommenhausen einen Steinbruch zur Kalksteingewinnung. Die Bauindustrie verwendet den durch Sprengungen gewonnenen Kalkstein als Schottermaterial. Im Jahr 2021 hat das Unternehmen beim Landratsamt Tübingen als zuständiger Behörde einen Antrag auf Erweiterung um 4,39 Hektar in Richtung Süden beantragt. Für die Erweiterung ist eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung notwendig, die das Landratsamt Tübingen nach umfangreicher Prüfung nun erteilt hat. Das gibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung bekannt.

Zeitraum von acht bis zwölf Jahren

Damit können die Betreiber für einen Zeitraum von acht bis zwölf Jahren zusätzliches Gestein abbauen. Nach dieser Zeit muss der Bereich der genehmigten Erweiterung wieder mit unbelastetem Bodenmaterial aufgefüllt werden, so dass die vormals landwirtschaftlichen Flächen auch wieder als solche genutzt werden können.

Bundes-Immissionsschutzgesetz zählt

Grundlage für die Genehmigung ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Um den Schutz von Mensch, Natur, Wasser und Boden zu gewährleisten, müssen zahlreiche Vorgaben erfüllt werden. So ist sichergestellt, dass die durch den Steinbruch hervorgerufenen Auswirkungen entweder vermieden, minimiert oder ausgeglichen werden. „Da es sich um ein öffentliches Verfahren handelte, wurde neben den anzuhörenden Behörden und Verbänden auch die Bevölkerung eingebunden. Eingegangene Einwendungen wurden im Verfahren intensiv geprüft. Um eine umfassende Transparenz sicher zu stellen, wird nun auch die Genehmigung öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt“, schreibt das Landratsamt.

Auslegung folgt

Hierzu wurden Abschriften der Entscheidung mit den zugehörigen genehmigten Planunterlagen bereits an die Auslegungsstellen übersandt. Die Genehmigung muss amtlich bekannt gemacht werden. Am Dienstag, 26. September, erfolgt die Veröffentlichung der Bekanntmachung in den Tageszeitungen und auf der Homepage des Landratsamtes, in der Ort und Öffnungszeiten der Auslegungsstellen bekanntgegeben werden. Die Auslegung beginnt am Folgetag, Mittwoch, 27. September, und dauert zwei Wochen, das heißt bis einschließlich 10. Oktober.