Die Einführungsveranstaltung für Schöffinnen und Schöffen im Rottweiler Landgericht. Foto:  

Bei der Einführung der neuen Schöffen unterstrich Präsident Foth die Rolle der Laienrichter in der Rechtsprechung.

Die Einführungsveranstaltung für Schöffinnen und Schöffen des Landgerichts Rottweil fand jüngst am Landgericht Rottweil statt, nachdem am 1. Januar die neue Schöffenwahlperiode begonnen hat.

Die Schöffinnen und Schöffen sind für die Dauer von fünf Jahren gewählt, so dass ihre Amtsperiode mit Ablauf des 31. Dezember 2028 endet.

Zu Beginn der Veranstaltung begrüßte der Präsident der Landgerichts Rottweil, Dietmar Foth, die neuen Schöffinnen und Schöffen und führte in die Veranstaltung ein. Er wies darauf hin, dass die Anwesenden als Schöffinnen und Schöffen im Rahmen der staatlichen Gewaltenteilung Teil der Rechtsprechung sind, und dass in Deutschland das Laienrichtertum eine lange Tradition besitzt und sich nicht nur in der Strafgerichtsbarkeit, sondern auch in vielen anderen Gerichtszweigen – bei den Kammern für Handelssachen, beim Landwirtschaftsgericht sowie in der Finanz-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit – wiederfindet.

Kontrolle der Justiz

Über die Laienrichter könne das Volk unmittelbar an der Rechtsprechung teilnehmen. Nicht-juristische Wertungen und Überlegungen flössen in die Entscheidungen ein. Die Justiz werde transparent und auch kontrolliert.

Anschließend übergab er das Wort an den Vorsitzenden Richter des Landgerichts Karlheinz Münzer, der die Schöffenwahlen am Landgericht betreut und für alle organisatorischen Fragen, welche im Zusammenhang mit diesen stehen, verantwortlich zeichnet.

Karlheinz Münzer stellte zunächst alle Beschäftigten des Landgerichts, welche in den nächsten fünf Jahren mit den Schöffinnen und Schöffen zu tun haben, vor. Die Schöffinnen und Schöffen konnten auf diese Weise schon einmal die Gesichter derjenigen Personen sehen, die später mit ihnen in Kontakt treten und mit ihnen die Strafverhandlungen durchführen. Dann erläuterte er allgemeine Fragestellungen, welche mit dem Schöffenamt zusammenhängen.

Nach der Begrüßung und Vorstellung hielten verschiedene Beschäftigte des Landgerichts kurze Referate zu unterschiedlichen, die kommende Schöffentätigkeit betreffenden Themen. Zunächst erläuterte Amtsinspektorin Knapp den allgemeinen, technischen Ablauf des Schöffendienstes, unter anderem auch die wichtige Frage, was ein Schöffe tun muss, wenn er zu einem Verhandlungstermin geladen wird, diesen aber aufgrund einer Verhinderung nicht wahrnehmen kann.

Anschließend erläuterten Justizhauptsekretärin Ritter-Peiker und Justizfachangestellte Summerer die für alle berufstätigen Schöffinnen und Schöffen besonders relevanten Fragen, welche im Zusammenhang mit der Entschädigung der Schöffinnen und Schöffen für die Zeitdauer ihrer gerichtlichen Inanspruchnahme auftreten. Richterin am Landgericht Schweizer gab danach einen Überblick über den Ablauf einer (erstinstanzlichen) Hauptverhandlung, wenn die Staatsanwaltschaft eine Anklage zum Landgericht erhoben hat. Vorsitzender Richter am Landgericht Geiger schilderte anschließend die Besonderheiten eines (zweitinstanzlichen) Berufungsverfahrens, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage an ein Amtsgericht erhoben hat und sodann das daraufhin ergangene Urteil des Amtsgerichts mit dem Rechtsmittel der Berufung an das Landgericht angefochten wird.

Der Weg zur richtigen Strafe

Richterin am Landgericht Schweizer vermittelte den Schöffinnen und Schöffen im weiteren Verlauf erste Grundkenntnisse darin, wie der Vorgang zur Ermittlung der (richtigen) Strafe abläuft und was hierbei zu beachten ist. Dies ist für Schöffinnen und Schöffen regelmäßig Neuland. Vorsitzender Richter am Landgericht Münzer übernahm und legte dar, wie sich die Beratung einer Strafkammer gestaltet und wie die Schöffinnen und Schöffen in diese Beratung eingebunden sind. Abschließend erläuterte Richterin am Landgericht Schweizer, welche weiteren Rechte und Pflichten noch mit der Schöffentätigkeit verbunden sind.

In einer Pause zwischen den einzelnen Referaten bestand die Gelegenheit zum Austausch der Schöffinnen und Schöffen untereinander sowie mit den Strafrichtern und den Mitarbeitern der Strafrechtsgeschäftsstellen und der Verwaltungsabteilung des Landgerichts.