Robin Mesarosch Foto: Große

Die Plattform „LinkedIn“ hat einen Post von Robin Mesarosch (SPD) gesperrt. Das Landgericht Hechingen lehnte nun eine Eilantrag ab. Mesarosch gibt aber nicht auf.

Die AfD sei eine in weiten Teilen rechtsextreme Partei, die eine Gefahr für Deutschland und seine Bevölkerung darstelle und deswegen verbiete sich jedwede Zusammenarbeit mit ihr. Das schrieb Robin Mesarosch, der SPD-Abgeordnete für Zollernalb-Sigmaringen, auf der Social-Media-Plattform „LinkedIn“.

Sein Beitrag wurde daraufhin von „LinkedIn“ gesperrt, wogegen der Abgeordnete zusammen mit dem Verein „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) gerichtlich vorging. Das Landgericht Hechingen, so teilt man uns in einer Pressemitteilung des Abgeordnetenbüros mit, hat den Eilantrag nun abgelehnt.

Rechtsanwalt Jürgen Bering kritisiert die Entscheidung

Dabei deute das Gericht durchaus an, dass Mesarosch im Recht sein könnte. Für ein Eilverfahren fehle allerdings die notwendige Dringlichkeit.

Dem widerspricht Rechtsanwalt Jürgen Bering von der (GFF) deutlich: „Beiträge zur politischen Diskussion –wie der zur Brandmauer gegenüber der AfD –sind immer dringend. Es kann nicht sein, dass wir monatelang darauf warten müssen, dass Gerichte unsere Meinungsfreiheit schützen.“

Beschwerde beim Oberlandesgericht Stuttgart

„Rechtsextreme weltweit nutzen Social Media um ihre Hasspropaganda zu verbreiten“, erklärt Mesarosch: „Nicht jeder bekommt das mit. Aber viele kriegen auf diversen Plattformen nur noch ihre Hassbotschaften und Verschwörungstheorien zu sehen. Umso wichtiger ist es, dass wir alle überall dagegenhalten können – auch auf ‚LinkedIn‘.“

Darum haben der Abgeordnete und der gemeinnützige Verein nun Beschwerde eingereicht beim Oberlandesgericht Stuttgart. Die höhere Instanz habe in ähnlichen Fällen eine Dringlichkeit bejaht. Sie seien hoffnungsvoll, dass ihr Gesuch nach Meinungsfreiheit hier Erfolg habe.