Die Treppe neben dem Rathaus in die Kaufhausstraße ist aus Gründen der Verkehrssicherheit gesperrt. Foto: Kauffmann

Nachdem Stefan Löffler das Erscheinungsbild Hechingens scharf kritisierte, konkretisiert die Stadt: Das zuwuchernde Gelände kann erst bebaut werden, wenn Archälogen es untersucht haben.

Hechingen - In der Sitzung des Bauausschusses am Mittwoch wurde von Seiten der Verwaltung in Bezug auf das Grundstück Marktplatz 3 und dessen Zustand erklärt, dass die Baugenehmigung für das Grundstück vorliege, und der Bauherr eigentlich loslegen könnte.

Baugenehmigung liegt vor

Dazu konkretisiert die Stadt in einer Pressemitteilung: "Korrekt ist zwar, dass die Baugenehmigung vorliegt. Allerdings – und deswegen kann auch nicht gebaut werden –, ist in dem Kaufvertrag zwischen der Stadt Hechingen und dem Bauherr eine aufschiebende Bedingung enthalten, demnach der Eigentumsübergang erst stattfinden kann, wenn die vom Landesamt für Denkmalpflege geforderten archäologischen Untersuchungen auf den betreffenden Grundstücken Marktplatz, Kaufhausstraße und Rabenstraße abgeschlossen sind." Dies sei noch nicht geschehen, die genannten Grundstücke sind dem entsprechend noch im Eigentum der Stadt Hechingen.

Treppe gilt nicht mehr als verkehrssicher

Zudem sei die Treppe nicht wegen des üppigen Pflanzenbewuchses gesperrt, sondern weil nach dem Abbruch des Gebäudes Marktplatz 3 die Verkehrssicherheit der öffentlichen Treppenanlage nicht mehr gewährleistet war, unter anderem wegen Schäden am Pflaster.

Stefan Löffler hatte im Bauausschuss den verwahrlosten Zustand des Geländes neben dem Rathaus scharf kritisiert.