Auch aus der Nagold, hier in Wildberg, soll möglichst wenig Wasser entnommen werden. Foto: Fritsch

Landratsamt schlägt angesichts der Pegel Alarm. Wasser nur in Notfällen entnehmen.

Kreis Calw - Das seit längerer Zeit überwiegend trockene Wetter hat Folgen für die Flüsse im Kreis Calw. Das Landratsamt in Calw schlägt schon jetzt Alarm – und appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Bürger.

Die Wasserstände und Abflüsse in den Flüssen und Bächen im Landkreis Calw sind aufgrund der bisher trockenen Witterung bereits jetzt schon auf kritische Werte gesunken. Lokale Regenschauer tragen kaum zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation bei, da die Niederschläge von Boden und Vegetation vollständig aufgenommen werden.

Wasserstände könnten weiter zurückgehen

Auch die mittelfristigen Wetterprognosen gehen nur von geringen Niederschlägen aus. Die Wasserstände und Abflüsse könnten deshalb in den kommenden Monaten noch niedriger ausfallen, so die aktuelle Analyse des Landratsamts in Calw. Deshalb seien kritische Zustände für Fische und Kleinlebewesen in den Gewässern nicht auszuschließen. Wasserentnahmen aus den Gewässern verschärften die Situation zusätzlich.

Das Landratsamt Calw weist deshalb darauf hin, dass Wasserentnahmen nur unter den im Wassergesetz Baden-Württemberg geregelten Voraussetzungen durchgeführt werden dürfen. Demnach ist das Schöpfen von Wasser lediglich mit Handgefäßen wie Eimern und Gießkannen zu-lässig. Das Entnehmen in geringen Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau ist ebenfalls erlaubt.

Die Entnahme von Wasser aus Bächen durch Abpumpen ist grundsätzlich nur zulässig, wenn dafür eine Entnahmeerlaubnis des Landratsamts als untere Wasserbehörde vorliegt. Auch Inhaber derartiger Erlaubnisse werden gebeten, mit Rücksicht auf die Trockenheit nur sparsam Wasser zu entnehmen. Das Aufstauen von Gewässern oder das Anlegen von Vertiefungen, etwa zum Zweck der Entnahme, ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Das Landratsamt appelliert daher an das Verantwortungsbewusstsein aller, Wasserentnahmen aus Flüssen, Bächen, Gräben, Seen und Teichen sowie insbesondere Brunnen zu unterlassen oder zumindest auf ein Minimum zu beschränken.