An diesem Zebrastreifen in Nordstetten ereignete sich der Unfall, bei dem eine Grundschülerin von einem Auto erfasst wurde. In Fahrtrichtung Horb (im Bild von oben kommend) wird es nun eine Tempo-Verschärfung geben. Foto: Florian Ganswind

Weil sich die Sichtverhältnisse am Zebrastreifen verschlechtert haben, kommt die Verkehrskommission nun zu einem anderen Ergebnis.

Ende November ereignete sich im Bereich des Fußgängerüberwegs Hauptstraße/Fabrikweg in Nordstetten ein Verkehrsunfall, bei dem ein Kind verletzt wurde. Mittlerweile geht das Kind wieder zur Schule.

Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung am Dienstag eine Verkehrsschau mit den zuständigen Fachbehörden durchgeführt, um die Verkehrssituation vor Ort aktuell zu betrachten. Zuvor hatte unsere Redaktion über eine mögliche Tempo-Debatte geschrieben.

Die Ergebnisse gibt die Stadtverwaltung Horb nun in einer Pressemitteilung bekannt. Es sei von den Beteiligten festgestellt worden, dass sich seit der Einrichtung des Fußgängerüberweges eine entscheidende Veränderung ergeben habe, denn aus der Vergangenheit sei der fragliche Bereich nicht als Unfallschwerpunkt bekannt gewesen. „Beim Ortstermin wurde festgestellt, dass bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h die Sichtverhältnisse durch auf Privatgrund gelagertes Holz im Bereich des Fußgängerüberweges grenzwertig eingeschränkt sind.“

Nur für eine Fahrtrichtung gilt die Temporeduzierung

Die Verkehrsschaukommission hat sich daher für eine temporäre Geschwindigkeitsreduzierung vor dem Fußgängerüberweg in Fahrtrichtung Horb von 50 km/h auf 30 km/h ausgesprochen. In der Gegenrichtung (von Horb kommend in Richtung Bruckstraße fahrend) ist laut Verkehrsschaukommission die Sicht auf den Fußgängerüberweg bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h weiterhin gegeben.

Stadt möchte das Gespräch mit einem Anwohner suchen

Die Geschwindigkeitsreduzierung ab dem Gebäude Hauptstraße 44 bis nach dem Fußgängerüberweg wurde laut Stadt am Mittwoch umgesetzt. „Da es sich bei dem Grundstück, auf dem der Holzstapel lagert, um ein Privatgrundstück handelt, kann eine Entfernung des Holzes nur auf dem Verhandlungsweg erreicht werden. Eine behördliche Anordnung ist nicht möglich. Die Verwaltung wird daher das Gespräch mit dem Eigentümer suchen.“