Die Arbeiten am Projekt "Wohnen am Park" können ungehindert weiter gehen. Der VGH hat die Gültigkeit des Bebauungsplans bestätigt. Foto: Eich

Das Urteil ist gefallen: Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim sieht den Bebauungsplan für das Irma-Gelände als rechtmäßig an. Während sich die Stadtverwaltung über die Entscheidung freut, zeigt sich die Gegenseite überrascht.

Bad Dürrheim - Es ist Freitagmorgen, 10 Uhr, als Bürgermeister Jonathan Berggötz die aus Sicht der Stadtverwaltung frohe Kunde per Mail versendet: "Wir freuen uns, dass der Verwaltungsgerichtshof die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans bestätigt hat. Damit sind alle bisherigen Rechtsmittel in Sachen Irma abgewiesen worden." Der Bürgermeisters bewies dabei ein gutes Näschen, versprühte er doch schon am Donnerstagabend während der Gemeinderatssitzung Optimismus: "Wir sind wirklich zuversichtlich, dass die Klage abgewiesen wird."

Revision wird nicht zugelassen

Zuerst war im Gemeinderat aber noch eines offen: "Was, wenn es anders ausgeht?". Dies wollte Hans Lohrer von den Freien Wählern wissen. Wird dann ein Baustopp verhängt? Eine Frage, auf die es offenbar keine einfache Antwort gibt, auch wenn der Mannheimer Rechtsstreit zunächst keine unmittelbare Auswirkung auf die erteilte Baugenehmigung habe.

Ein möglicher Baustopp für die zwei Neubauten des Projekts »Wohnen am Park« rückte mit dem zurückgewiesenen Antrag der Interessensgemeinschaft (IG) Pro Bad Dürrheim aber in weite Ferne. Viel mehr stellte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) klar: Eine Revision wird nicht zugelassen.

Nichtzulassungsbeschwerde wäre noch möglich

Genau hier sieht aber IG-Rechtsanwalt Hans-Jörg Knäpple einen letzten Strohhalm. Möglich sei, dass sich mit einer Nichtzulassungsbeschwerde das Bundesverwaltungsgerichts in die Sache einschaltet – wenn dies von der IG denn gewollt wäre. Dabei handelt es sich um ein Rechtsbehelf gegen die Nichtzulassung der Revision. Alle anderen Rechtsmittel sind hingegen ausgeschöpft.

Knäpple zeigt sich dennoch überrascht von der Entscheidung des VGH, man habe bei der mündlichen Verhandlung "fünf oder sechs schlagkräftige Argumente" für die Klage gegen den Bebauungsplan vorgebracht. Im Mittelpunkt steht dabei aus seiner Sicht insbesondere die Stille Musel.

Ausnahme nur in Härtefällen möglich

Für die Gewässerrandstreifen gelte eigentlich ein Bauverbot, eine Ausnahme sei nur in Härtefällen möglich. Dass das Bauverbot im Falle dieses Bauprojekts umgangen werden könne, ist für Knäpple nicht nachvollziehbar. Er hält es deshalb für einen "juristischen Drahtseilakt", dass der VGH hier im Sinne der Verwaltung entschieden hat. Eine genauere Beurteilung sei aber erst möglich, wenn der VGH sich zu den Gründen der Entscheidung äußert. Dies ist bislang noch nicht geschehen.

Doch: Die IG hat ja eigentlich noch zwei weitere Eisen im Feuer. So gab es neben dem Normenkontrollverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einen Streit um die erteilte Baugenehmigung beim Regierungspräsidium Freiburg und zusätzlich noch das Verfahren um ebenjene Offenlegung der Stillen Musel. Hier war gegen die wasserrechtliche Planungsgenehmigung für die Teiloffenlegung der Stillen Musel Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg eingelegt worden.

Der Kampf scheint verloren

Knäpple stellt im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten aber klar: Sollte das Urteil des VGH so hingenommen werden, würde man auch im Fall der beiden anderen Verfahren zurückziehen. Dann wäre der Kampf der IG gegen das Millionen-Projekt verloren – und Bauherr, Investor sowie Verwaltung hätten keine juristischen Widerstände mehr zu befürchten.

Auch Berggötz sieht sich diesbezüglich (weiterhin) auf der sicheren Seite: "In Anbetracht der bereits ergangenen Entscheidungen und der jetzt erfolgten Bestätigung des Bebauungsplans gehen wir jedoch davon aus, dass auch die weiteren Verfahren keinen Erfolg haben werden und der Projektrealisierung nichts im Wege steht."