Die Bauarbeiten auf dem Gelände sind schon voll im Gange. Es ist aber noch nicht endgültig entschieden, ob der Bebauungsplan gültig ist. Foto: Eich

Während die Bauarbeiten für das Neubauprojekt auf dem Irma-Geländer auf Hochtouren laufen, ist die juristische Auseinandersetzung hinsichtlich der Gültigkeit des Bebauungsplans in die entscheidende Phase gegangen. Am Mittwoch fand dazu ein Gerichtstermin statt.

Bad Dürrheim - Mehr als ein halbes Jahr sind seit dem Spatenstich auf dem Gelände der ehemaligen Reha-Klinik im Herzen von Bad Dürrheim für das Projekt "Wohnen am Park" bereits vergangen. Doch erst jetzt fällt die Entscheidung, ob die Art der Bebauung überhaupt rechtens ist.

IG Pro Bad Dürrheim kämpft gegen Projekt

Wie bereits mehrfach berichtet kämpft die Interessensgemeinschaft (IG) Pro Bad Dürrheim gegen die Pläne des Investors Casim Ucucu, die vom Architekturbüro Rebholz umgesetzt werden. Geplant sind auf dem 4100 Quadratmeter großen Grundstück zwei Gebäude, in denen 35 Eigentums- und 24 Ferienwohnungen sowie Gewerbeeinheiten unterkommen werden. Die Investitionen belaufen sich auf rund 25 Millionen Euro.

Den im Jahr 2019 von Gemeinderat verabschiedet vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der die Grundlage für die Erteilung der Baugenehmigung ist, hatte die IG bereits mehrfach angefochten.

Verwaltungsgericht Freiburg bestätigt Baugenehmigung

Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Freiburg die vom Landratsamt erteilte Baugenehmigung bestätigt. Dabei hatte man klargestellt, dass diese nicht die Rechte zweier Antragsteller verletzt, die Eigentümer einer Wohnung auf einem Nachbargrundstück sind.

Nun hat sich aber der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim mit dem Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan beschäftigt. Hierbei soll geklärt werden, ob dieser überhaupt gültig ist. In diesem Zusammenhang kam es nun am Mittwoch zu einer mündlichen Verhandlung, wie IG-Rechtsanwalt Hans-Jörg Knäpple im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten erklärt.

"Keine Tendenz erkennbar"

Eine Entscheidung, wie das Gericht urteilen wird, sei aber noch nicht bekannt gegeben worden. Knäpple: "Es war keine eindeutige Tendenz erkennbar." Erst am Freitag soll verkündet werden, ob der Verwaltungsgerichtshof die Gültigkeit des Bebauungsplan bestätigt.

Bei der Stadtverwaltung Bad Dürrheim erklärt Pressesprecher Alexander Stengelin auf Anfrage unserer Redaktion, dass vor Gericht die Argumente ausgetauscht und dargelegt worden seien. Torsten Heilshorn, der Rechtsanwalt der Stadt, sowie Markus Stein, städtischer Fachbereichsleiter für das Rechtswesen, hätten gegen die Vorwürfe dagegengehalten.

Bürgermeister Berggötz ist optimistisch

Bürgermeister Jonathan Berggötz sei laut Stengelin "relativ optimistisch" aus der Verhandlung herausgegangen. Dennoch sei noch nicht gänzlich absehbar, wie sich der Verwaltungsgerichtshof entscheiden wird.