Droht Villingen-Schwenningen auf dem Tonhallenareal erneut ein Nackenschlag? Es mehren sich die Gerüchte, wonach das große Neubauprojekt so nicht umgesetzt wird. Nun äußert der Investor erstmals Bedenken am Vorhaben.
Fast vier Jahre ist es her, da hatten sich die Stadträte für den sehenswerten Entwurf der S&P Commercial Development GmbH entschieden. Nicht nur die Optik, sondern auch das Konzept überzeugte im Gemeinderat: Mit Edeka und dem Drogeriemarkt DM waren zwei Mieter bereits gesetzt, zusätzlich sollte sich ein Bio-Markt ansiedeln. 38 Mietwohnungen in verschiedenen Größen und ein Hotel (140 Zimmer) sollten das Nutzungskonzept vervollständigen.
Doch nicht nur das. Ein Brigachsteg sollte den Uferbereich für Bürger und Gäste erlebbar machen, das gastronomische Angebot erweitern und so auch für zusätzliche Aufenthaltsqualität sorgen. Als direkter Nachbar hat das Justizministerium den Neubau des Amtsgerichts geplant.
Gerüchte halten sich hartnäckig
Doch in den vergangenen Wochen war es ruhig geworden rund um das Projekt, welches auch für die Villinger Innenstadt Strahlkraft besitzen und neue Besucher anlocken sollte. Hartnäckig halten sich Gerüchte, wonach das Projekt gar wackeln soll.
Die Abkehr vom Neubau großangelegter Handelsflächen haben beispielsweise auch beim geplanten Schwenninger Einkaufszentrum Forum, welches auf dem Areal des ehemaligen s’Rössle hätte gebaut werden sollen, zum Aus geführt. Droht nun auch Villingen ein solcher Nackenschlag?
Im Februar Gespräche gehabt
Bei der Stadtverwaltung bezieht sich Pressesprecherin Madlen Falke auf Anfrage unserer Redaktion auf Gespräche von Bürgermeister Detlev Bührer mit der Geschäftsführung von S&P Anfang Februar. „Neben verschiedener Klärungsbedarfe, die sich auf vertragliche Details beziehen und deshalb nicht öffentlich sind, wurde uns von der Firma S&P versichert, dass sie das Projekt zur Entwicklung des Alten Tonhallenareals weiterverfolgen“, betont Falke.
Die Stadtverwaltung begrüße diese positiven Signale der Firma S&P. Falke: „Wir sind überzeugt davon, dass auf diesem Gelände, welches zurecht stets als Filetstück bezeichnet wurde, eine erfolgreiche Entwicklung stattfinden kann.“ Deshalb werde auch das Bebauungsplanverfahren weiter vorangetrieben.
Investor äußert Bedenken
Der Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanentwurfs erfolgte im vergangen Oktober, als nächstes steht nach Angaben der Stadtverwaltung der Satzungsbeschluss und damit das Inkrafttreten des Bebauungsplans an. Dieser ist Grundlage für darauffolgende Baugenehmigungen.
Während die Stadt nach außen hin keinerlei Zweifel an einer Umsetzung des Projekts aufkommen lässt, äußert sich der Investor auf Anfrage unserer Redaktion ungeschönt – und zeigt dabei erstmals auch Bedenken hinsichtlich der Umsetzung. Man arbeite zwar weiterhin an der Realisierung des Projekts und sei deshalb mit der Stadt und weiteren Projektbeteiligten im Austausch, erklärt Kirsten Bauseler, Pressesprecherin von S&P Commercial Development.
„Als wir im Mai 2020 den Zuschlag für dieses Projekt erhalten haben, waren jedoch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundlegend verschieden zur heutigen Situation“, macht Bauseler deutlich. Aufgrund der veränderten Zinssituation, Baukostensteigerungen und der pausierende Transaktionsmarkt hätten sich „die Wirtschaftlichkeit von Bau-Projekten deutlich verschoben“.
Bauseler macht die Folgen für das Projekt in Villingen deutlich: „Um das Projekt seriös in die Umsetzung zu bringen und die Wirtschaftlichkeit zu garantieren, müssen wir daher derzeit noch mal alle Projektparameter prüfen.“ Dies sei Tagesgeschäft für jeden seriös und belastbar planenden Projektentwickler“.
Umsetzung ist weiterhin das Ziel
Trotz des unguten Zungenschlags, welcher bei den Bedenken hinsichtlich der Umsetzung des Projekts mitschwingt, möchte S&P gleichzeitig unterstreichen, dass man nach wie vor die Umsetzung des Projekts zum Ziel habe. Auch deshalb, weil aufgrund der Planung „nicht unerhebliche Kosten“ in das Projekt investiert wurden.
Bauseler: „Wir haben natürlich weiterhin ein Interesse daran, den Bebauungsplan zu finalisieren und das Projekt zu realisieren.“ Die Frage scheint eher zu sein, zu welchen Bedingungen. Man müsse möglicherweise „Details an der Gesamtplanung ändern“, äußert die Pressesprecherin hierzu. Eine Rolle spielt hier möglicherweise der städtebauliche Vertrag.
Spielt städtebaulicher Vertrag eine Rolle?
In einem solchen Vertrag geht es insbesondere um die Kostenübernahme hinsichtlich Erschließung, vorbereitender Maßnahmen oder auch die „Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsprobleme“ wie es im Baugesetzbuch heißt. Und dieser muss, wie Madlen Falke im Namen der Stadtverwaltung erklärt, „nochmals verhandelt und schlussendlich vor Satzungsbeschluss unterzeichnet werden“. Er könnte das Zünglein an der Wage hinsichtlich der Realisierung des Projekts zu sein.