Thomas Strobl ist stolz auf die zackige Abarbeitung der Fälle von Silvesterkrawall in Baden-Württemberg. Foto: dpa/Marijan Murat

Innenminister Thomas Strobl begrüßt die erste Verurteilung nach den Silvesterkrawallen in Baden-Württemberg. Baden-Württemberg sei nicht Berlin, stellt er klar.

Weil er an Silvester randalierte und Polizisten angriff, muss ein 30-jähriger Mann aus Heilbronn nun ins Gefängnis - Innenminister Thomas Strobl begrüßte das schnelle Urteil. „Bei uns folgt die Strafe auf den Fuße. Wir reden nicht, wir handeln. Baden-Württemberg ist nicht Berlin“, teilte der CDU-Politiker am Sonntag mit. „Bei uns läuft es anders, an Silvester und im Umgang damit. Bei uns gilt: Silvesterradau – im neuen Jahr Bau.“

Strobl war zuvor in die Kritik geraten, weil er an Neujahr von einer normalen Silvesternacht in Baden-Württemberg gesprochen hatte, obwohl auch Einsatzkräfte im Südwesten attackiert worden sind. „Die Silvesterlage im Lande war im Wesentlichen mit den Jahreswechseln vor Corona vergleichbar“, teilte er am Sonntag mit. „Die Lage war dank großem Kräfteeinsatz und stimmiger Einsatzkonzepte weitgehend unter Kontrolle, wenngleich jeder einzelne Fall von Gewalt gegen Einsatzkräfte, egal ob gegen Angehörige von Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr absolut inakzeptabel und auf das Schärfste zu verurteilen ist.“

Beschleunigtes Verfahren

Das Amtsgericht Heilbronn hatte den 30 Jahre alten Mann vor wenigen Tagen zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt - im sogenannten beschleunigten Verfahren. Nach Angaben des Gerichtssprechers soll der 30-Jährige auf dem Marktplatz in Heilbronn an Silvester Raketen in Richtung einer Gruppe mit Kindern gefeuert haben. Als die Polizei seine Personalien kontrollieren wollte, widersetzte er sich und ging auf die Beamten los. Er habe versucht, sie zu treten und ihnen eine Kopfnuss zu verpassen, sagte der Sprecher.

Nach Angaben des Amtsgerichts hatte der Mann sechs Vorstrafen auf dem Kerbholz und stand unter doppelt laufender Bewährung. Überwiegend handle es sich bei seinen Vorstrafen um Diebstahlsdelikte, aber auch um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, so der Sprecher.