Der Reifenwechsel in der Werkstatt - nicht jeder darf ihn machen. (Symbolfoto) Foto: Hannes Edinger/Pixabay

Ist der Reifenwechsel an einem Elektroauto so gefährlich, dass ihn nicht einfach jede Werkstatt machen darf? Wir haben nachgefragt.

Mit dem Hochlauf der Elektromobilität ändern sich auch die Kundenfahrzeuge in den Werkstätten. Und manch eine wird den Besitzer eines Elektroautos oder Hybriden wieder wegschicken müssen.

Denn an einem Elektroauto darf aus Versicherungsgründen nur mit einem Hochvoltschein gewerkelt werden - egal, ob nur für den Reifenwechsel oder zum Tausch der Bremse.

Bei Hochvoltschulungen wird in drei Stufen unterschieden: Nach etwa zwei bis drei Stunden Schulung erhält man bereits die Stufe "1S". Diese erlaubt es, Testfahrten zu machen, Fahrzeugpflege zu übernehmen oder an der Karosserie zu arbeiten. Aber auch der Öl- und Radwechsel sind mit dem kleinen Hochvoltschein erlaubt.

Muss der Kunde nach dem Hochvoltschein fragen?

Wenn die Werkstatt keine "fachkundig unterwiesene Person" mit passender Schulung hat, muss sie Fahrer von Elektroautos, Hybriden und Autos mit Brennstoffzelle eigentlich wieder wegschicken. Doch was, wenn die Werkstatt den Reifenwechsel trotzdem durchführt?

Dann verstößt sie gegen die Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und trägt die Haftung. Wie der ADAC Württemberg auf Anfrage unserer Redaktion erklärt, müsse man sich als Kunde keine Sorgen machen und bei der Werkstatt vorher nach dem Hochvoltschein fragen. Im Zweifel könne eine Nachfrage aber Klarheit schaffen.

Weitere Stufen des Hochvoltscheins

Für die Arbeit an Elektroautos existieren noch zwei weitere Stufen des Hochvoltscheins. Bei Stufe zwei ("2S") wird gelehrt, wie man eine korrekte Spannungsfreiheit herstellen und elektrotechnische Arbeiten im spannungsfreien Zustand durchführen kann.

Stufe drei ("3S") erlaubt es, auch an Hochvoltsystemen zu arbeiten, die noch unter Spannung stehen.