Der Campingplatz des Mini-Rock-Festivals, hier soll die Tat stattgefunden haben. Foto: Hopp

Wackelt nun das Urteil des Horber Amtsgerichts? Wichtiger Zeuge erscheint nicht in Rottweil

Horb/Rottweil - Vier junge Männer stehlen ein Handy und Zubehör auf dem Mini-Rock-Festival in Horb. Das hatte das Amtsgericht Horb geurteilt. Vor dem Landgericht waren die Vorzeichen klar auf Bestätigung dieses Urteils. Doch plötzlich sagt eine Zeugin anders aus als zuvor.

Zur Tatzeit sind die vier zwischen 22 und 25 Jahre alt, drei davon alte Bekannte bei der Horber Polizei. Die Vorwürfe, die vor dem Amtsgericht in Horb und nun auch in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Rottweil im Raum stehen, wirkten auf den ersten und nun auch auf den zweiten Blick erst einmal plausibel. Nur einer der Angeklagten, ein 24-Jähriger, sticht etwas heraus. Keine Vorstrafen bis zur Verurteilung im Februar, nicht polizeibekannt, zurückhaltend, und auch bei den Vernehmungen höflich und anständig, wie der befragte Polizist vom Horber Revier schilderte.

Am 8. August 2017 sollen die vier Horber Zelte auf dem Campingplatzgelände des Musikfestivals durchsucht und dabei das Handy, die Powerbank und weitere Utensilien eines Festivalbesuchers gestohlen haben, der während der Aktion in seinem Zelt alkoholisiert tief und fest schlief und von all dem nichts mitbekam. Eine 19-Jährige von einem benachbarten Zelt machte die Polizei darauf aufmerksam, dass auch sie beklaut worden sei. Zirka 25 Euro und auch ihr Handy fehlten. Keiner der gestohlenen Wertgegenstände konnte bei den Beschuldigten gefunden werden.

Die vier in erster Instanz Verurteilten wurden in einem Pavillon in der Nähe der betroffenen Zelte angetroffen. Security-Mitarbeiter wurden von Festivalbesuchern informiert. Auf dem Boden im Pavillonbereich lag ein leerer Rucksack – wie sich später herausstellte, gehörte dieser dem bestohlenen jungen Mann. Die Securitystreife, eine junge Frau und ein Mann, beobachteten die Männer noch einmal aus ein paar Meter Entfernung hinter einem Zelt und sahen, dass diese sich wieder mit den Zelten beschäftigten. Laut Aussagen der beiden Sicherheitsleute bei der Polizei hätten sie beobachtet, wie die Männer in die Zelte gegangen seien und Sachen herausgeholt hätten. Eine Aussage, die am gestrigen Mittwoch noch einmal eine besondere Rolle spielen sollte.

Erinnerungslücken strapazieren Geduld des Richters

Zwei der vier Männer hatten das Urteil nicht anerkannt. Vor allem für den 22-jährigen Angeklagten, der mit Pflichtverteidiger erschien, geht es um viel. Denn er wurde aufgrund seines langen Vorstrafenregisters zu einer halbjährigen Gefängnisstraße ohne Bewährung verurteilt. Der 24-Jährige, der neben ihm ohne Anwalt Platz genommen hatte, wurde zu 50 Tagessätzen á 50 Euro verurteilt und wehrte sich ebenfalls gegen das erste Urteil. Die anderen beiden, die ebenfalls eine Geldstrafe bekamen, hatten keine Rechtsmittel eingelegt und mussten deshalb als Zeugen erscheinen.

Im Gegensatz zum 22-Jährigen machte der 24-Jährige Angaben. Unsicher und nervös schilderte er dem Vorsitzenden Richter Geiger und den beiden Schöffen, dass er nur zufällig auf die anderen drei getroffen sei, dass man nur ein bisschen im Pavillon getrunken und gegessen habe und völlig willkürlich mit dem Vorwurf Diebstahl konfrontiert worden sei. Etwas wackelig wurde seine Aussage, als es darum ging, dass er auch selbst in diesem Bereich gecampt hätte und dass der Pavillon ihm und seinen Freunden gehört habe. Der Richter machte deutlich, dass er seiner Aussage und auch der Berufung nur geringe Durchschlagskraft bescheinigt.

Bestärkt wurde er darin in der Aussage des rechtskräftig verurteilten Mittäters. Wortkarg berichtete er nur widerwillig über die Geschehnisse um 5 Uhr morgens auf dem Festivalgelände. "Ich weiß nicht, wo dieser Rucksack herkam."

Schwere Erinnerungslücken strapazierten die Geduld des Richters, dem schließlich der Kragen platzte: "Wollen Sie mich verarschen?", wurde Geiger mehr als deutlich. Zusammen mit der Staatsanwältin machte er dem jungen Mann klar, was eine Falschaussage für Konsequenzen nach sich ziehen würde. "Sie wollen mir sagen, dass sie das Urteil und die hohe Geldstrafe von über 3000 Euro einfach anerkannt haben, obwohl sie sagen, sie seien nicht schuldig?", fragte die Staatsanwältin ungläubig. "Ich habe hier schon die Anzeige vorbereitet, sobald der Richter sie hier entlässt, geht das Ganze seinen Weg." Argumentativ hatte der Zeuge und Verurteilte dem nichts entgegenzubringen. Er muss nun mit einem weiteren Verfahren vor dem Amtsgericht rechnen.

Aber auch der zweite verurteilte Zeuge beteuerte anschließend seine Unschuld. Anders als sein Vorgänger gab er dem Richter höflich und detailliert Auskunft über die Festivalnacht. Aber auch er wurde von Richter und Staatsanwältin mit der Androhung der Falschaussage "gegrillt".

Er brachte jedoch eine Begründung vor, warum er anders als die beiden anderen Angeklagten nicht Berufung eingelegt habe: "Mein Vater hat einen befreundeten Anwalt gefragt und der hat gesagt, dass das wenig Aussicht auf Erfolg hätte und ich das Urteil besser so auf mich nehmen sollte. Meine Eltern haben mir dann das Geld geliehen. Ich hatte auch Angst, dass die Strafe in der nächsten Runde noch höher ausfallen könnte, damit würde ich meinen Job riskieren." In seinem Job sei festgeschrieben, dass ab einer Strafe mit 90 Tagessätzen die Aufgabe nicht mehr absolviert werden dürfe. Trotz des drohenden Jobverlustes, den ihm der Richter bei einer Falschaussage aufzeigte, blieb er dabei: Er sei zu Unrecht beschuldigt worden. Auch auf ihn soll nun ein Verfahren zukommen.

Zweite Securitykraft soll am 19. Juni vor Gericht erscheinen

Neue Erkenntnisse schien es also nicht zu geben. Denn an den Aussagen der beiden Securityleute – die Polizei traf in der Tatnacht erst später ein – war nicht zu rütteln, oder?

Von wegen. Der Mann erschien unentschuldigt am Mittwochmorgen gar nicht, die 21-jährige Frau war da, ruderte aber kräftig zurück, was Richter und Staatsanwältin sichtlich erstaunte. Plötzlich sagte sie aus, dass sie nicht gesehen habe, dass die Beschuldigten in Zelte gegangen seien. "Sie haben gerüttelt und auch den Reißverschluss hochgezogen." Der Richter hakte nach: "Ja, was denken Sie denn, was die Männer damit bezwecken wollten?" Die Zeugin antwortete: "Ich glaube, sie wollten die Zeltbewohner ärgern." Auch von der zuvor geschilderten starken Aggressivität war nicht mehr die Rede. "Sie wurden laut und haben sich gegen die Vorwürfe gewehrt", erklärte die Zeugin.

Auch ein wichtiger anderer Punkt bekam deutliche Risse. So sollen die vier Männer eigentlich geflüchtet sein, bevor sie die Polizei fasste. Eine gute Gelegenheit, so die bisherige Version, um die gestohlenen Gegenstände schnell zu entsorgen. Die Securitymitarbeiterin schilderte es nun anders: "Sie sind bereitwillig zur Polizei am Ausgang mitgekommen."

Der Richter fragte nach, ob die Angeklagten Diebesgut loswerden konnten. "Wir hatten sie immer gut im Blick", antwortete die Zeugin. Dass sie bei der Polizei und auch bei der ersten Verhandlung insgesamt etwas ganz anderes angegeben hatte, begründete die junge Frau mit großer Aufregung. Der Richter blieb im Gegensatz zu den Zeugen zuvor milde. "Ich gehe davon aus, dass sie nicht bewusst falsch ausgesagt haben, oder?", fragte er die Frau.

Mit geschickten Fragen und mit dem Wunsch einer Zeichnung der Geländesituation sorgte Verteidiger Joachim Schedler erst Recht noch dafür, dass die Zeugenaussage der jungen Frau immer weniger Substanz für eine Verurteilung hat.

Wackelt das Urteil jetzt? Das hängt auch von der Aussage der zweiten Securitykraft ab. Was machen Richter und Schöffen, wenn sich die Aussagen der Securityleute völlig unterscheiden? Der Mann wurde nun noch einmal für den 19. Juni eingeladen. Ebenso der Bestohlene, der wegen einer Prüfung nicht erscheinen konnte. Auf dessen Erscheinen bestand der Verteidiger, um zu überprüfen, ob er aufgrund seiner starken Alkoholisierung wirklich konkrete Angaben machen kann.

Bis dahin lässt sich rätseln: Waren es die üblichen Verdächtigen, die wieder einmal Mist gebaut haben oder waren die Männer nur zur falschen Zeit am falschen Ort und hat man dann vorschnell die überwiegend polizeibekannten Herren für die Tat verantwortlich gemacht?