Wegen Diebstahl mussten sich vier junge Männer vor dem Amtsgericht in Horb verantworten. Archiv-Foto: Hopp Foto: Schwarzwälder Bote

Prozess: Vier Männer vor dem Amtsgericht wegen Straftaten während des "Mini-Rock" verurteilt

Horb. Vier junge Männer sind wegen gemeinsamen Diebstahls beim Mini-Rock-Festival (wir berichteten) am Donnerstag vor dem Amtsgericht Horb zu einer Haftstrafe und drei Geldstrafen verurteilt worden.

"Wer nicht hören will muss fühlen." Mit dieser alten Weisheit schloss der Richter am zweiten Verhandlungstermin seine Urteilsbegründung. Den Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 6. August auf dem Campingplatz des Mini-Rock-Festivals zwischen 4 und 5 Uhr Zelte geöffnet und Wertgegenstände entwendet zu haben.

An der zweiten Verhandlung nahm nur einer der Angeklagten teil. Besonders hart trifft es den Jüngsten des Quartetts. Der 22-Jährige hat ein Vorstrafenregister, das nichts Gutes ahnen lässt. Zudem stand er zum Zeitpunkt der Tat noch unter Bewährungsauflagen. "Direkt aus der Haft zur Bewährung entlassen, begeht er schon wieder die nächste Straftat", so das Resümee des Richters, der von der Schuld aller vier Angeklagten überzeugt war. "Jetzt ist der Ofen aus", sagte der Richter bei der Begründung seiner Strafzumessung von sechs Monaten Strafhaft, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Da konnte der Verteidiger in Abwesenheit seines Mandanten noch so sehr an den guten Willen des Gerichtes appellieren und sogar behaupten, dass man seinem Mandanten nichts nachweisen könne, da die Zeugenaussagen zu weit auseinander gingen. Der Richter war beim Urteilsspruch dem Antrag des Staatsanwalts gefolgt. Für den Verurteilten bedeutet dies, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die Reststrafe aus seiner Vorverurteilung absitzen muss – das würde ein gutes Jahr Gefängnis bedeuten. "Selbst schuld", so das Credo des Richters, der beim besten Willen keine Chance auf eine weitere Bewährung sah.

Was die Tat angehe erklärte der Richter: "Ich bin der festen Überzeugung, dass die vier arbeitsteilig vorgegangen sind und ganz gezielt die Zelte geöffnet haben. Das waren keine alkoholbedingten Scherze, wie man uns hier glaubhaft machen möchte." Dass bei keinem der Angeklagten Diebesgut gefunden wurde, wertete das Gericht ebenfalls nicht als entlastendes Indiz. Es seien alles Gegenstände gewesen, die man schnell und unauffällig habe loswerden können – zum Beispiel Handy, Akku-Pack oder Taschenmesser.

"Deutlicher als hier kann man einen gemeinsamen Diebstahl nicht nachweisen. Wir haben die Beweise sozusagen auf dem Silbertablett serviert bekommen." Der Richter betonte auch, dass sich die Zeugenaussagen der beiden Securitymitarbeiter im Kern decken. Für den Richter schrammt dieser gemeinsame Diebstahl ganz knapp an einem schweren Diebstahl vorbei und gehört in die Schublade "schäbig", wie er sagte, da die Besucher eines solchen Festivals ihre Wertsachen nirgends sonst als im Zelt oder am Körper aufbewahren könnten.

Außer der Gefängnisstrafe verhängte das Gericht deshalb drei saftige Geldstrafen. Für den ältesten der drei weiteren Tatbeteiligten forderte der Staatsanwalt drei Monate Haft ohne Bewährung, da er wegen einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt aus 2017 ebenfalls noch unter Bewährung stand. Diesen Antrag wandelte der Richter in eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro um. Die beiden anderen Mittäter wurden zu einer Geldstrafe von einmal 60 Tagessätzen zu je 30 Euro und zu 50 Tagessätzen zu je 50 Euro verdonnert. Nun bleibt den Verurteilten noch das Rechtsmittel der Revision beim Landgericht Rottweil.