Susanne Graf und ihr Mann Gerhard Haizmann. (Archivfoto) Foto: Hopp

Vor vier Jahren zerstört ein brutaler Angriff Leben von Gerhard Haizmann und Susanne Graf.

Horb - Am Abend des 23. Juni 2016 zerstörte ein Nordstetter nicht nur die Zukunft von Gerhard Haizmann, den er brutal attackierte, sondern auch die von Susanne Graf. Bis heute haben sie vom Täter keinen Cent gesehen und kämpfen den Rest ihres Lebens mit den Folgen der Tat.

Susanne Graf, Mutter von drei Kindern, war die Besitzerin des Lokals "Salatschüssel". Gerhard Haizmann ihr väterlicher Freund, Mitarbeiter und Mitbewohner im gemeinsamen Haus in Waldachtal. Sie waren ein Team. Es war ein Verbrechen, dass damals in Horb und der weiteren Raumschaft, allein schon durch die Brutalität, mit der es begangen wurde, für Entsetzen sorgte.

Täter sprach von einem "Blackout"

Die Staatsanwaltschaft ging deshalb zuerst sogar von versuchtem Totschlag aus. Doch der Täter sprach von einem "Blackout", einem Filmriss, und konnte sich selbst nicht erklären, wie es dazu kommen konnte. In zwei Gerichtsverfahren, das erste vor dem Amtsgericht Horb im Februar 2018 und dem Berufungsverfahren im Juni 2019 vor dem Landgericht Rottweil, wurden die Tat und ihre Vorgeschichte exakt nachskizziert und dem Schläger vor Augen geführt.

Er schlug an diesem Tat-Abend den Rentner brutal zusammen. Dabei nahm er dessen Kopf von hinten und haute ihn mehrfach mit voller Wucht auf einen in einem Abstellraum stehenden Heizpilz. Haizmann erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass es lange Zeit fraglich war, ob man seinen Kiefer und die Wangenpartie überhaupt wieder so aufbauen kann, dass der Geschädigte fähig ist, sie wieder zu nutzen.

Zehn Tage im künstlichen Koma

Noch heute leidet der inzwischen 70-Jährige unter den Folgen dieser Tat. Er kann kaum kauen und schon das Essen einer Banane bereitet ihm Probleme. "Sie müssen sich das so vorstellen, als würden sie von einem Pferd mit voller Wucht getreten" verdeutlichte eine Tübinger Rechtsmedizinerin die Kraft, die auf den Schädel des Opfers einwirkte. Vor Gericht betonten der Täter und sein Anwalt, dass es sich um einen "Ausraster" handelte.

Für den Geschädigten bedeutete dieser Ausraster jedoch, dass er zehn Tage im künstlichen Koma lag, die meisten seiner Zähne verlor, er auf einem Auge nicht mehr gut sieht und sein vegetatives Nervenkostüm so beschädigt ist, dass er sich für den Rest seines Lebens weder selbst versorgen, geschweige denn Auto fahren kann. Heute geht er dreimal die Wochen in die psychosoziale Einrichtung "Die Treppe" nach Freudenstadt und die restlichen vier Tage muss er sich irgendwie im Haus beschäftigen oder er geht allein spazieren.

"Aus einem bislang fitten Opa wurde ein Pflegefall", stellte Richter Thomas Geiger vom Landgericht Rottweil deshalb auch in seiner Urteilsbegründung fest.

Haftstrafe im Herbst 2019 angetreten

Sowohl das Gericht in Horb als auch die Instanz in Rottweil verurteilten den Täter zu insgesamt 27 Monaten Strafhaft, wobei ihm das Rottweiler Gericht vier Monate Haft aufgrund der sehr langen Verfahrensdauer erließ. Die Haftstrafe wurde vom Straftäter im September letzten Jahres angetreten.

Der sogenannten Gerechtigkeit ist also Genüge getan, doch Gerhard Haizmann und Susanne Graf, die zwischenzeitlich verheiratet sind, sitzen auf einem Berg von Kosten, die sich als Folgen dieser Tat auftürmten. Für sie ist der Fall noch lange nicht abgeschlossen. Im Gegenteil, er wird sie den Rest ihres Lebens begleiten.

Termine sind immer wieder geplatzt

Obwohl der Angeklagte damals in seinem letzten Wort beteuerte, den Schaden so gut wie möglich wiedergutzumachen, hat das Paar bis heute noch nicht einen Cent an Wiedergutmachung erhalten. Noch nicht einmal einen Termin vor einem Zivilgericht haben sie bekommen. Nur dort können sie ihre Forderungen, die vom Rechtsanwalt des Verurteilten teilweise sogar bestritten werden, wie Susanne Graf in einem Telefonat mit unserer Zeitung erklärte, geltend machen. "Dreimal hat der Rechtsanwalt schon den Termin platzen lassen. Zweimal wegen Corona und einmal aus anderen, uns nicht näher bekannten Gründen" ergänzte Graf.

Und ihr Mann, der zur falschen Zeit am falschen Ort war, wird weiterhin für die Zuzahlungen seiner Heilbehandlungen, für Brille und Zähne, für Kuren, Bus- und Taxikosten zahlen. Bislang sind weit über 25.000 Euro nur dafür aufgelaufen, die das Opfer aus eigener Tasche, nur von seiner Rente, bezahlen muss. Und daran wird sich nichts ändern, denn in der deutschen Rechtsordnung bleibt für die Opfer wenig Raum.

Alles andere als rosige Zukunft

Für die beiden Geschädigten ist es auf jeden Fall kein Trost, dass Amtsgerichtsdirektor Albrecht Trick feststellte, dass der Täter für sämtliche Kosten aufkommen müsse und sein Rottweiler Kollege Geiger dem Verurteilten vorhielt: "Sie stehen vor einem finanziellen Fiasko. Die gesamten Versicherungen werden nun alle Kosten von ihnen zurückverlangen – da werden sie ihr Lebtag nicht mehr froh."

Ihre Zukunft selbst ist alles andere als rosig. Selbst wenn ihnen irgendwann ein Zivilgericht recht gibt und den Täter zur Zahlung von Schadensersatz, Schmerzensgeld und Übernahme sämtlicher Kosten verurteilt, bleibt ihnen letztendlich nur die Erkenntnis, dass der schönste Titel ohne Mittel nichts nutzt. Oder anders formuliert: Geld werden sie mit höchster Wahrscheinlichkeit vom Täter nicht bekommen. Was ihnen bleibt, das ist die traurige Feststellung, dass das Schicksal manchmal ziemlich hart und unfair sein kann.