Martin Kleins Hund befindet sich weiter im Tierheim. Foto: Jauch

Neue Informationen zur Überwältigung von Martin Klein und die Beschlagnahme seines Hundes.

Hechingen - Es war das Hechinger Thema der vergangenen Woche. Die Polizei und Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben den stadtbekannten Martin Klein in dessen Wohnung überwältigt und dabei Pfefferspray gegen seinen Hund eingesetzt. Die Polizei hat zu dem Einsatz nun ausführlich Stellung genommen.

So haben sich die Beamten – zwei Streifen – bevor sie sich Zutritt verschafften, Martin Klein durch ein geöffnetes Fenster angesprochen. "Er wurde gebeten, seinen Hund anzuleinen und ins Freie zu führen", heißt es in dem Schreiben. Martin Klein sei dem nicht nachgekommen. Die Beamten haben daraufhin die Aufforderung wiederholt und drohten "unmittelbaren Zwang an".

Weiter sei die Haustüre mit einem Stock blockiert gewesen. Daher verschaffte sich ein Beamter Zutritt über ein angelehntes Fenster. Die Polizei spricht hier von einer "Verweigerungshaltung" von Martin Klein. Denn er hatte seinen Hund trotz der polizeilichen Drohung nicht angeleint. "Als sich der Beamte über das Fenster Zutritt in die Räumlichkeiten verschaffte, rannte der Hund direkt auf ihn zu", heißt es im Bericht. So habe der Beamte von einem Angriff ausgehen müssen und habe zur Abwehr des Hundes "das mildeste taugliche Mittel", Pfefferspray, eingesetzt.

Zur laut Klein überzogenen Gewalt (Haare ziehen, zu Boden werfen) heißt es seitens der Beamten: "Bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs werden von den Polizeibeamten die Techniken eingesetzt, welche sie im polizeilichen Einsatztraining vermittelt bekommen." Der Beamte habe "Transport- und Haltegriffe" eingesetzt. Dabei seien "je nach Einsatzsituation auch Griffe an den Kopf vorgesehen". Dies sei auch in diesem Fall erfolgt.

Außerdem sei Klein "verbal aufgebracht" gewesen und leistete den Anweisungen keine Folge. "Körperlichen Widerstand leistete er indes nicht", so die Polizei. Dennoch sei Klein – nachdem er von seinem Hund getrennt worden war – "auf Boden abgelegt" und ihm seien Handschellen angelegt worden. Beim Verlassen der Wohnung haben die Beamten die versperrte Tür mit Körpergewalt geöffnet.

Aber hätte man zur Unterbringung nicht erst nach einer anderen Obhutsperson fragen müssen, so dass der Hund nicht ins Tierheim hätte verfrachtet werden müssen? "Wichtig ist lediglich, dass der Hund versorgt wird", so die Antwort der Polizei.

Das Vorgehen der Polizei ist Martin Klein allerdings längst nicht mehr wichtig. Er werde niemanden anzeigen, meinte er im Gespräch mit unserer Zeitung. Er möchte einfach nur seinen Hund zurück.

Hier steht weiterhin die Bedingung der Stadt, dass Klein eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben soll, die besagt, dass er seinen Hund künftig an der Leine führen wird. Diese habe er laut Pressesprecher Thomas Jauch nicht vorgelegt.