Die Beweisaufnahme um die Trillfinger Fasnetsschlägerei ist immer noch nicht abgeschlossen. Am Donnerstag wurden weitere Zeugen gehört. Das Hechinger Amtsgericht hat noch zwei weitere Verhandlungstermine angesetzt. Foto: Klingler

Bei der Verhandlung um die Trillfinger Fasnetsschlägerei sind weitere Zeugen vernommen worden. Oberstaatsanwalt kündigt hohe Strafen für Angeklagte an. 

Hechingen/Haigerloch - Vierter Verhandlungstag im Verfahren um die Trillfinger Fasnetsschlägerei: Am Donnerstag wurden weitere Zeugen vernommen. Der Staatsanwalt kündigte den Trillfinger Angeklagten hohe Strafen an. In weiten Teilen bot sich das gleiche Bild wie in den vorangegangenen Verhandlungen: Zeugen, die zwar vor Ort waren, von der eigentlichen Schlägerei aber "so gut wie nichts" mitbekommen und auch keinen der Beteiligten erkannt haben. Drei Zeuginnen gaben jedoch an, gesehen zu haben, wie auf einen am Boden liegenden Skinhead eingeschlagen und eingetreten worden war. Sie bestätigten auch, dass sich die Freundin des Geschlagenen auf diesen geworfen habe. Auch von einem Messer sei in dem Tumult die Rede gewesen.

Eine Zeugin hatte zwei der Angeklagten in der Gruppe um die Schläger eindeutig erkannt. Einer davon habe in dem Tumult immer wieder versucht, zu dem am Boden liegenden vorzudringen. Ob er tatsächlich zugschlagen und getreten habe, habe sie aber nich sehen können.

Ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes bei dem Showtanzabend sagte aus, kleinere Provokationen und Nicklichkeiten in der Halle seien nicht von den Skinheads, sondern von anderen Festbesuchern, darunter dem Dunkelhäutigen, ausgegangen. Es sei ihm jedoch gelungen, in der Halle für Entspannung zu sorgen. Er habe "mitbekommen", dass nach Ende des Fests auf der Straße eine Schlägerei im Gange sei, aber da habe er sich nicht eingemischt.

Ein Zeuge schilderte, dass der Dunkelhäutige vor der Halle von drei Skinheads verfolgt und angerempelt worden sei. Es sei ihm und einem Kumpel gelungen, den Dunkelhäutigen aus der Gefahrenzone zu ziehen. Die Skins seien danach ihrer Wege gegangen.

Ein anderer Zeuge hatte seiner Aussage vor Gericht nach in der Halle mitbekommen, dass auf der Straße "die Hölle los" sei, und sei nach draußen gegangen. Dort habe er einen der Angeklagten blutüberströmt und benommen angetroffen. Dieser habe ihm gesagt, er sei mit einem Stock geschlagen worden. Die eigentliche Schlägerei sei zu diesem Zeitpunkt allerdings schon vorbei gewesen. Es sei ihm gelungen, sowohl auf seine Kumpels als auch auf die Skinheads beruhigend einzuwirken.

Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Beiter kündigte an die Trillfinger Angeklagten gewandt an, dass er für diese durchaus Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr in Betracht ziehe. Es sei mit der deutschen Rechtsauffassung nicht vereinbar, dass auf einen am Boden Liegenden eingetreten und "verrecke" geschrien werde.

Die Verhandlung wird am 17. und 29. Oktober fortgesetzt.