Der Angeklagte wurde vor dem Landgericht Hechingen zu Lebenslänglich für den Mord an der eigener Mutter verurteilt. Foto: Kauffmann

Sohn hat kaltblütig auf Mutter eingestochen. Frau stirbt Monate später in Krankenhaus. Urteil lautet Mord.

Hechingen/Binsdorf - Lebenslänglich wegen heimtückischen Mordes lautet das Urteil des Hechinger Landgerichts gegen einen 55-jährigen Mann aus dem Zollernalbkreis.

Er hatte im Prozess gestanden, am 24. März dieses Jahres in dem 1000-Einwohner-Ort Binsdorf seine Mutter mit einem Survivalmesser in den Bauch gestochen zu haben. Die Frau war drei Monate später als direkte Folge dieser lebensgefährlichen Verletzung gestorben. Das hatte das Gutachten einer Rechtsmedizinerin ergeben.

Volle Schuldfähigkeit attestiert

Der Verteidiger des Angeklagten hatte darauf verzichtet, ein aus seiner Sicht angemessenes Strafmaß zu nennen. Er stellte aber den Antrag, seinen Mandanten nicht wegen Mord- oder Tötungsvorsatz zu verurteilen, sondern nur wegen vorsätzlicher Körperverletzung. "Wir konnten nicht anders entscheiden", hielt jedoch der Vorsitzende Richter in seiner Begründung des Urteils fest.

Der Sohn sei von seinem Wohnort Grosselfingen mit der festen Absicht nach Binsdorf gefahren, die 79-Jährige zu töten. Dafür sprächen die Äußerungen gegenüber seiner Schwester und beim Polizeinotruf. Er habe zielgerichtet gehandelt, das Messer mitgenommen und die arglose Frau angegriffen. Ihm sei bewusst gewesen, dass der wuchtige Stich in den Bauch tödlich sein könnte und unmittelbar nach der Tat davon ausgegangen, dass sie sterben würde.

Der psychiatrische Gutachter hatte dem Angeklagten trotz dessen Depression volle Schuldfähigkeit attestiert.