Ein Hinweisschild erinnert in der Lederstraße an die Maskenpflicht. Foto: Buck

OB Kling: Verwaltung habe mehrfach geprüft, ob Veranstaltung mit Hotspot-Landesverordnung zu vereinbaren sei.

Nun ist es offiziell: Der Kreis Calw ist Corona-Hotspot. Als Konsequenz daraus tritt an diesem Mittwoch, 9. Dezember, ein nächtliches Ausgangsverbot zwischen 21 Uhr am Abend und 5 Uhr am Morgen in Kraft; darüber hinaus müssen unter anderem Friseure schließen. Der Krämermarkt in Calw an diesem Mittwoch wird den neuen Regelungen dagegen nicht zum Opfer fallen.

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Calw - "Der Markt findet nach Abwägungen und rechtlicher Prüfung durch die Ortspolizeibehörde statt", erklärte Calws Oberbürgermeister Florian Kling am Dienstagnachmittag auf Anfrage unserer Zeitung. So sei in den vergangenen Tagen mehrfach von der Stadtverwaltung beleuchtet worden, ob die Veranstaltung mit der Hotspot-Landesverordnung vereinbart werden könne. Die neueste Verfügung (die unter anderem die Ausgangssperre beinhaltet) vom Dienstag komme zu spät, um diese noch einmal im Wortlaut zu prüfen oder den Krämermarkt noch abzusagen.

Aus Sicht der Verwaltung sei diese Veranstaltung aber ohnehin rechtlich möglich. Kling führt hierbei mehrere Gründe an: So stelle der Krämermarkt keine Verkaufsaktion des Einzelhandels zur Publikums- und Verkaufssteigerung dar. Neben dem Produktverkauf sei kein Eventcharakter zu erkennen, da keine gastronomischen Angebote, Karusselle oder Ähnliches angeboten werden.

Kein Besuchermagnet

Ferner werde eine Produktpalette angeboten, die dem täglichen Lebensbedarf diene, aber nicht standardmäßig im Calwer Einzelhandel zu finden sei. Und solange der Einzelhandel innerhalb geschlossener Räume noch erlaubt werde, müsse besonders der Handel ähnlicher Produkte an der frischen Luft möglich sein.

Darüber hinaus stelle der Krämermarkt keinen besonderen Besuchermagneten dar, der die Straßen in Calw fülle; "leider haben wir eher in den letzten Jahren damit zu kämpfen gehabt, dass zu wenige Besucher kommen", so der Oberbürgermeister.

Nicht zuletzt sei der Krämermarkt bereits während der ersten Corona-Welle ausgerichtet worden; die Hygienekonzepte hätten sich dabei bewährt.

Wochenmarkt findet weiterhin statt

Zusätzliche Hygienekonzepte, weitere Abstände auf dem Markt oder Maskenpflicht würden dazu beitragen, dass der Markt kontrolliert abgehalten werden könne. Den betroffenen Händler würden dieselben Schutzrechte zustehen wie den Einzelhändlern in Calw, denen bisher noch der Verkauf erlaubt sei.

Auch sei der Krämermarkt sehr vergleichbar mit der Konzeption des Wochenmarktes, der nach wie vor veranstaltet werden darf.

"Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass im Sinne der Landesverordnung für Hotspots spezielle Märkte wie Flohmärkte oder Jahrmärkte ausgeschlossen sind, nicht aber die mit Geschäften des täglichen Lebens", argumentiert Kling abschließend.