Welche Strafe hätte das Töten eines Luchses nach sich gezogen? (Symbolfoto) Foto: Gollnow

Der Tod eines erschossenen Luchses bei St. Blasien bleibt ungesühnt. Der Schütze konnte nicht ermittelt werden, wie die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen kürzlich mitteilte. Aber welcher Strafe ist der Täter eigentlich entgangen? Und was sagen die Jagdverbände zu dem Thema?

St. Blasien - Als eine Spaziergängerin den Kadaver des Luchsmännchens Ende Mai neben einem Waldweg bei Menzenschwand entdeckt hatte, war das Tier schon mehrere Tage tot. Die Behörden ermittelten gegen Unbekannt, nun wurde das Verfahren eingestellt. Bisher ist nur klar, wie das Tier starb: "Der Luchs ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund eines Streifschusses mit Bleimunition verblutet", teilte die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen mit.